Hund im Gemeinschaftsgarten: Rechte und Pflichten

Hund im Garten

Für Mieter stellt der Gemeinschaftsgarten häufig die einzige zugängliche Grünanlage in unmittelbarer Nähe zum Haus dar. Gerade Hundebesitzer nutzen diese Anlage daher häufig auch für den Freigang ihrer Haustiere. Worauf musst du achten, wenn du Ärger mit dem Vermieter und deinen Nachbarn vermeiden willst?

Als Erstes solltest du einen Blick in die Hausordnung werfen. Denn zum Haus gehört auch der gemeinschaftliche Garten. Häufig klärt diese, inwiefern der Gemeinschaftsgarten für die Hundenutzung zugelassen ist. Wenn die Garten-Nutzung durch Hunde ausdrücklich erlaubt ist, kannst du Nachbarn auch darauf hinweisen. Das hilft bei Ärger unter Umständen sehr schnell – denn immerhin ist die Nutzung ja explizit erlaubt.

Hunde im Garten: Im Interesse des Tierhalters erlaubt

Ist in der Hausordnung nichts anderes vermerkt, so kannst du zunächst davon ausgehen, dass auch Hunde den Gemeinschaftsgarten nutzen dürfen. Bei gemeinschaftlichen Anlagen müssen generell die Bedürfnisse und Interessen aller Parteien berücksichtigt werden. Dazu gehören eben auch die Interessen der tierhaltenden Nutzer des Gemeinschaftsgartens.

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Verbietet die Hausordnung uneingeschränkt, deinen Hund im Garten zu haben, kann dies angefochten werden. Jedoch solltest du dabei immer die weiteren Umstände berücksichtigen. Denn auch die nicht-tierhaltenden Nutzer des Gartens haben Interessen. Bei gemeinschaftlicher Nutzung müssen diese ebenso berücksichtigt werden.

Leinenflicht im Gemeinschaftsgarten?!

Sollte dein Hund andere Personen möglicherweise gefährden, musst du einen großen Hund auch im Gemeinschaftsgarten anleinen. Hierzu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile. Nachvollziehbar: Können andere Garten-Nutzer glaubhaft eine Beeinträchtigung ihrer Gartennutzung durch deinen Hund vorweisen, stehen sie gut da. Hierbei kann bereits die subjektive Gefährdung ausreichen, also die Angst, dass dein Hund etwas tut.

Die Berufung auf die Friedlichkeit des Hundes ist dabei nicht zulässig. Gerade in besonderen Situationen kann es immer zu kurzzeitiger Aggressivität kommen. Besonders für kleine Kinder und deren Eltern stellt ein frei umherlaufender Hund unter Umständen eine große Einschränkung dar. Ein Garten mit einem bedrohlich wirkenden Hund ist für sie effektiv unbenutzbar.

Daher solltest du deinen Hund im Gemeinschaftsgarten an einer drei Meter langen Leine halten. Nach Absprache mit den anderen Nutzern kannst du ggf. darauf verzichten. Auch kleinere Hunde dürfen bei Beeinträchtigung der anderen Mieter nicht ohne Leine im Garten herumlaufen. Hier ist die Chance allerdings wesentlich größer, dass die übrigen Garten-Nutzer den Hund dulden. In jedem Fall solltest du darauf achten, anfallenden Hundekot möglichst schnell aus dem Garten zu entfernen.

Hundekot im Gemeinschaftsgarten: Schnellstmöglich entfernen

Denn Gerichte sind sich einig: Hundekot müssen andere Nutzer des Gartens nicht hinnehmen. Er beeinträchtigt die übrigen Parteien massiv. Das zieht bei dauerhafter Beeinträchtigung meist auch großen Ärger mit dem Vermieter mit sich. Um die zweckmäßige Nutzung des Gartens nicht einzuschränken, solltest du Hundekot daher schnellstmöglich entfernen. Lege den gleichen Maßstab an wie bei Hundekot im Stadtpark: Halte stets entsprechende Tüten bereit.

Abschließend: Kannst du dich mit den anderen Mietern einigen, ist alles gut. Ansonsten hört die Freiheit für dich und deinen Hund dort auf, wo ihr andere beeinträchtigt.

8 Kommentare

  1. Ich habe seit ein paar Monaten einen neuen Hund, vorher gab es mit dem älteren Hund nie Probleme(zumindest wurden sie nicht angesprochen). Jetzt wird mal geschimpft wenn ich mich mit Hund im Garten aufhalte, wenn keiner der anderen Mieter da ist. Sind alle draußen lasse ich den Hund schon in der Wohnung. Wie ist es eigentlich wenn Hund im Notfall mal auf die Wiese uriniert?

  2. Aus Sicht eines in einen Hund verliebten Hundeanschaffers einfach: Steht nichts in der Hausordnung : erlaubt! NEIN: denn dort steht auch nicht dass es erlaut ist. . Also gegen ausdrückliche Antwort, dass kein Hund gewünscht ist dennoch Hund angeschafft. Und der Rest der im Haus lebenden soll sich jetzt gefällig dem Hund unterordnen um im rundum versifften, versabberten, abgeschleckten, vollgepissten, umgegrabenen, ausgegrabenen ,zwischen verteilten verbissenenen Abfällen Garten wohlfühlen?

  3. Genau, der Hund kakkt z.B. mitten auf den Rasen, dort wo man 17 Jahre lang die Picknickdecke hingelegt hat weil dies in der Hausordnung nicht verboten war. Ist ja kein Problem Tüte her , Kot weg. da kotzt man ja schon beim zusehen. Also liever Augen zu. Ja der Scheißhaufen ist weg aber der angeblich Rest ?( was man nicht sieht gibt es nicht ?) Nein, denn der klebt erst am Rasen und dann an der Decke. Welche Seite war letztes mal oben ? Mist, lieg ich jetzt auf der Seite mit den Kotbakterien oder nicht? Egal . Hauptsache der Hund hat keine Verstopfung. PS wie wird Durchfall entfernt . BÄÄÄÄÄÄHHHHHHH Mit dem Hochdruckreiniger ?. Wie wäre es mit Windeln? Wenn ein Kind auf einen Rasen kackt gibt es einen Aufstand. Hund darf das.

  4. Und wenn man den Hund im Garten (auch nur zum Häufchen machen) anleint, wird man von Nachbarn beim Veterinäramt angschwärzt. Weil anleinen ist verboten lt. Veterinäramt!

  5. Ich habe auch Probleme habe eine Ergeschoss Wohnung Hunde erlaubt,habe Gartennutzung auch Hund hatte vorher einen Berner leider verstorben habe jetzt einen Mix Angsthund und mein Nachbar Hundehasser verlangt von mir wenn er da ist ich nicht mit Hund raus darf
    Mein Vermieter sagt geht gar nicht aber wenn man nur angeplafft wird bleib ich halt drin da auch kein Sichtschutz ist da auch nicht erlaubt
    Suche eine neue Wohnung

  6. Mehrmals am Tag kommt eine Nachbarin mit Ihrem Hund aus Ihrere Wohnung :
    ca 8 Uhr Gasirunde und danach verbleiben auf der Gemeinschaftswiese für ca . 15 Min.
    ca 11.30 Uhr wird der Hund nur auf diese Gemeinschaftswiese zur Gasirunde ausgeführt , das Verbleiben hier ca. 20 min .
    ca 14,30 Uhr auf zur Gasirunde außerhalb des Mietobjekts , dannach witeres Verbleiben auf der Gemeinschaftswiese ca 20-30 min oder manchmal auch länger .
    ca 17 Uhr wird der Hund erneut auf unsere Gemeinschaftswiese zur Gasirunde ausgeführt , das Verbleiben hier ca. 20 min – 40 min .
    ca 18 Uhr geht zur Gasirunde außerhalb des Mietobjekts , dannach witeres Verbleiben auf der Gemeinschaftswiese ca 20-30 min oder manchmal auch länger bis zu 1 Stunde .

    Der Hund knurrt , krächtst und bellt , es wird mit einem Ball gespielt etc .

    Muss ich das als Mieter hinnehmen , da ich im Eg wohne sowie meinen Balkon zur Gemeinschaftswiese habe . Ich fühle mich komplett gestört durch die Geräusche dieses Hundes . Auch gab es diesbezüglich von Seiten des Hundehalters ein Gerichsverfahren , was ich in allen 3 Anklagepunkten gewonnen habe .

    Mfg Heiko Dolge

  7. Wir haben seit ca. 3 Monate neue Mieter in dem Mehrfamilienhaus, der Hund uriniert in der Gemeinschaftsfläche ums Haus, ist das erlaubt? Der Mieter hat keine Einsicht und antwortet frech. Wir hatten noch nie einen Hund in der Wohngemeinschaft. Es ist ärgerlich, wenn man draußen sitzt und der Hund an die Sträucher pinkelt. Meine Frage gibt es da ein Gesetz?
    MfG

  8. ich frage mir manschmal die leute die keine hunde oder katzen haben . warum die immer alle hunde und besitzer unter einen kam scheren mussen? es gibt aber auch tierhalter die den haufchen in garten auch weg machen. ich wurde der garten nur zum ohne leine laufen und spielen aber mit die anderen mieter im haus apsprechen wan und wie lange die im garten laufen durfen 30 min oder 1 std am tag ohne leine usw… wen keine anderen der garten nutzt. Dan sehe ich kein problem.

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