Der Hund pinkelt auf den Teppich – wer zahlt?

Hund pinkelt auf Teppich (und macht auch sauber - schön w#r's!)

Oftmals ist ein Unglück schneller passiert, als man gucken kann. Außerdem ist es häufig zu spät, wenn du es bemerkst: Dein Hund hat bereits auf den Teppich gepinkelt. Die erste Frage ist nun: Handelt es sich beim Teppich um dein Eigentum oder das eines anderen?

Exemplarisch kann dieser Fall auch für andere Schäden in der Mietwohnung stehen, die dein Hund verursacht.

Der eigene Hund pinkelt auf den Teppich

Hat dein Hund in den angemieteten Räumen auf den Teppich gepinkelt, zahlst du. Der Schaden ist immer dann vom Mieter zu regulieren, sofern der Teppich (oder ein anderer Gegenstand) zum Mietgegenstand gehört. War zu Mietbeginn kein Teppich verlegt, ist ohnehin niemand anderem ein Schaden entstanden – der Teppich gehört ja dir. Kommt es hingegen zu einem Schaden auf dem Untergrundboden, ist dieser Schaden auch vom Mieter, also von dir, zu regulieren. Das kann bei Holz unter dem Teppich durchaus passieren – bei Beton ist das eher schwer.

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Hast du eine Wohnung mit Teppich gemietet, so gehört dieser zum Mietgegenstand. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen zu erneuern, sobald er durch normalen Gebrauch abgenutzt ist. Dies fällt dann unter „vertragsgemäße Nutzung“. Entstehen jedoch Schäden durch Pinkelflecken, hat der Hundehalter beziehungsweise Mieter dem Vermieter diesen Schaden zu ersetzen. Ist der Teppichboden schon älter, kann es jedoch auch lediglich auf eine Teilerstattung hinauslaufen. (AG Böblingen, AZ 2 C 3212/96)

Es gibt nur eine Situation, in der du nicht zahlen musst: wenn der Teppich bereits seine durchschnittliche Lebensdauer erreicht hat und dein Hund dann auf den Teppich pinkelt. Denn der Teppich müsste ja ohnehin durch den Vermieter ausgetauscht werden. Er wurde ganz normal abgenutzt. Ein zusätzlicher Schaden entstand objektiv nicht. Je nach Qualität des Teppichs rechnet man mit einem notwendigen Austausch nach 10 Jahren.

Der Hund pinkelt bei Freunden auf den Teppich

Bist du mit deinem Hund oder ist dein Hund bei anderen zu Besuch, so läuft der Schadensfall ähnlich ab. Grundsätzlich ist der Schaden am Teppichboden zu erstatten. Hier bist du als Hundehalter nicht nur einem Vermieter gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, sondern auch dem Mieter, der den Teppich verlegt hat.

Absicherung gegen Wohnungsschäden durch Hunde

Schäden durch das Pinkeln deines Hundes auf den Teppich können sehr teuer werden, da oftmals der ganze Teppich erneuert werden muss. Bei einem in Mitleidenschaft gezogenen Untergrund wird es meist noch komplizierter. Die Kosten werden dann leicht vierstellig.

Keine Frage: Optimalerweise ist dein Hund gut erzogen und pinkelt nicht auf den Teppich. Vielleicht erschrickt er sich aber in einer völlig unerwarteten Situation und uriniert dann plötzlich. Für solche Schäden haftet fast jede Hundehaftpflicht – sofern der Schaden nicht mutwillig verursacht wurde.

Eine mutwillige Herbeiführung oder Inkaufnahme kann vorliegen, wenn du den Hund nicht rechtzeitig rausgelassen oder ihn zu lange allein gelassen hast. Eine Tierhalterhaftpflicht haftet für einen Pinkelschaden auf dem Teppichboden, sofern der Teppich nicht dir gehört. Bei einer gemieteten Wohnung mit verlegtem Teppich ist das der Fall.

Beachte: Ein entstandener Schaden ist innerhalb von 48 Stunden an die Haftpflichtversicherung zu melden und der Beitrag muss bezahlt sein. Andernfalls kann die Haftpflicht die Übernahme des Schadens verweigern.

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