Hundegesetze: Welche Pflichten haben Hundehalter in Deutschland?

Eine Französische Bulldogge reicht seinem Frauchen die Pfote

Hundegesetze: Welche Pflichten haben Hundehalter in Deutschland?

In der Bundesrepublik sind die einzelnen Landesregierungen dafür zuständig, die Rechte und Pflichten von Hundehaltern per Gesetz oder Verordnung festzulegen. Hundehalterpflichten sind damit vom Wohnort abhängig. Die einzelnen Landeshundegesetze oder Verordnungen bilden den gesetzlichen Rahmen für die Haltung eines Hundes.

Die Kommunen sorgen meist für die Einhaltung und Überwachung der Hundegesetze, können jedoch innerhalb des Bundes- und Landesrechts eigene Regeln zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erlassen. Auch wenn die Gefahrenabwehr in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, existieren auf Bundesebene vier gesetzliche Vorgaben, die für die Hundehaltung wesentlich sind.

Die vier wichtigen Bundes-Hundegesetze

  1. Tierschutz als Staatsziel

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erhoben. Der Artikel 20a des Grundgesetzes dient sowohl als Grundlage für das deutsche Tierschutzgesetz als auch für die allgemeine Tierschutz-Hundeverordnung.

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  1. Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Diese Verordnung gilt ausschließlich für das Halten und Züchten von Hunden. Sie enthält vor allem allgemeine Anforderungen, wie ein Hund von Privatpersonen und gewerblichen Züchtern gehalten werden muss. In dem Zusammenhang spielt das folgende Bundesgesetz, welches auch für die Landeshundegesetzgebung maßgeblich ist, eine wichtige Rolle

  1. Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)

Wer aus dem Ausland einen Hund nach Deutschland bringen möchte, muss das „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ beachten. Dem Gesetz nach dürfen folgende Hunderassen, die auch als Listenhunde bezeichnet werden, nicht nach Deutschland eingeführt werden:

  • Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Auch für Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gilt dieses Importverbot. Sollte eine Landesregierung andere Rassen als gefährlich eingestuft haben, dürfen diese ebenfalls nicht in das entsprechende Bundesland eingeführt oder gehalten werden. Für Hunde, die aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als gefährlich eingestuft werden, gelten strenge Haltungsregeln.

  1. Tierhalterhaftpflicht

Hundehalter müssen Schadensersatz leisten, wenn ihr Hund einem anderen Tier oder Menschen Schaden zufügt. Die Tierhalterhaftpflicht ist in Artikel 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Die Rechtsprechung zeigt: Der Eigentümer eines Hundes kann auch dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn eine andere Person das Tier betreut oder weder den Hund noch den Halter eine Schuld trifft.

Gesetzesvorgaben innerhalb der Europäischen Union

Bevor die Hundegesetzgebung der Länder ein wenig genauer vorgestellt wird, muss auf eine weitere wichtige Gesetzesquelle hingewiesen werden, die ebenfalls alle Hundehalter in Deutschland betrifft – das Recht der Europäischen Union (EU).

Um Tiere und Menschen zu schützen, wurden verschiedene europäische Verordnungen erlassen. So gibt es beispielsweise eine europäische Regelung zum Schutz von Tieren beim Transport. Einfache Hundehalter aus Deutschland, die ihren Vierbeiner nicht aus gewerblichen Gründen transportieren, sondern mit auf eine gemeinsame Urlaubsreise nehmen, müssen wissen:

Wer mit seinem besten tierischen Freund innerhalb der EU verreisen möchte, muss ihn gegen Tollwut geimpft haben. Eine eindeutige Kennzeichnung und ein sogenannter Heimtierausweis sind ebenfalls verpflichtend. Hundehalter müssen sich daher vor ihrer Reise genau über die Regeln der EU informieren, um entspannt verreisen zu können. Dabei dürfen Sie nicht vergessen, die Einfuhrbestimmungen und Hundegesetze des jeweiligen Reiselandes für Hunde einzuhalten.

Hundegesetze der Bundesländer

Die Hundegesetze der Länder unterscheiden, sich im Wesentlichen in folgenden Aspekten:

  • Allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter
  • Sachkundenachweiß
  • Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Listenhunde (gefährliche Hunde)

Die Bundesländer können eigenständig Hunderassen definieren, die als aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit als gefährlich gelten. Wer einen solchen Listenhund halten möchte, muss ganz bestimmte Bedingungen erfüllen und Pflichten einhalten, zum Beispiel volljährig sein, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen und das Tier stets an der Leine führen.

Manche Landeshundegesetze machen solche Pflichten jedoch nicht von der Rasse abhängig, sondern davon, ob ein Hund aufgrund seines aggressiven Verhaltens als gefährlich eingestuft wird. Hierfür sind die Kommunen zuständig. Stellt eine Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes fest, gelten besondere Versicherungs- und Haltungspflichten – ebenso wie bei den gesetzlich definierten Listenhunden. Wie sehr sich die Halterpflichten unterscheiden, soll im Folgenden durch die Versicherungspflicht für Hundeeigentümer verdeutlicht/dargestellt werden.

Wo ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Versicherungspflicht Bundesland
FÜR ALLE HUNDE BerlinHamburgNiedersachsenSachsen-Anhalt

Thüringen.

FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE& LISTENHUNDE Schleswig-Holstein (Geplante Pflicht für alle Hunde ab 2016)BremenNordrhein-WestfalenHessen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Baden-Württemberg

Sachsen

Brandenburg


Ausnahmen
: In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern muss für gefährliche Hunde und Listenhunde keine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden. Jedoch existieren für Hunde, die als gefährlich gelten, ebenfalls bestimmte Haltungsbedingungen.

Tipp: Auch wenn Sie in einem Bundesland leben, in dem keine Versicherungspflicht besteht, ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht dringend zu empfehlen. Eine Hundehaftpflicht kostet nur wenige Euro im Monat und deckt Sach-, Vermögens- und Personenschäden in Millionenhöhe ab. Generell sollten sich Hundehalter und solche die es werden wollen, über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Quellen:

2 Kommentare

  1. Nachbarn beschweren sich über Schnauzerhundegebell tagsüber.Ich halte die Ruhezeiten ein.Morgens ab 8.30 Uhr Bellen 5 Mal.Dann Ruhe bis 15 Uhr.Dann freudiges Bellen.Ab 20 Uhr ruhe.Sie verbieten Bellenverbot.Das ist unnormal.K.Schmidt

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