Die 5 häufigsten Irrtümer über Hunde in der Mietwohnung

Irrtümer über Hund und Miete

Hunde und Vermieter – eine Hassliebe, wie sie im Buche steht. Endlich hast du deine Traumwohnung gefunden. Und dann das: Hunde nicht erlaubt.

Vielleicht hattest du auch schon Stress mit deinen Nachbarn oder wurdest sogar aus deiner Wohnung geschmissen, nur weil du einen Hund hast? Mieter und Vermieter wissen oft beide nicht gut Bescheid, was in einer Mietwohnung erlaubt ist. Wir klären dich über die 5 häufigsten Irrtümer über Hunde in der Mietwohnung auf.

1. Vermieter dürfen Hunde pauschal verbieten

Ganz klar: Irrtum. Dein Vermieter darf nicht generell verbieten, dass dein Hund mit in der Wohnung lebt. Das hat der Bundesgerichtshof so festgelegt. Wenn dein Vermieter deinen Hund aus irgendeinem Grund verbieten will, dann muss das individuell entschieden werden. Generelle Klauseln in Form-Mietverträgen, die Hunde oder andere Tiere verbieten, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Diese Tatsache macht solche Klauseln unwirksam. Dasselbe gilt für deinen Besuch mit Hunden, auch über Nacht. Dein Vermieter darf diesen rechtlich nicht verbieten.

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2. Mein Hund darf also auf jeden Fall mit in die Wohnung!

Ebenfalls: Irrtum. Das hängt vom Mietvertrag ab. Dein Vermieter darf Hunde zwar nicht pauschal verbieten, muss sie aber auch nicht grundsätzlich erlauben. Im Mietvertrag sind Klauseln erlaubt, bei denen der Vermieter erst zustimmen muss. Er entscheidet dann im Einzelfall, ob ein Hund einziehen darf oder nicht. Er darf Hunde z. B. verbieten, wenn andere Mieter unter einer Hundephobie leiden oder eine Tierhaarallergie haben. Kurz: Bei einem objektiven Grund darf der Vermieter deinen Hund verbieten.

3. Der Vermieter kann seine Meinung jederzeit ändern

Nein. Hat dein Vermieter die Erlaubnis für deinen Hund einmal erteilt, ist er an diese Entscheidung gebunden. Dann bist du abgesichert. Wenn er dir allerdings nur die Erlaubnis für einen ganz bestimmten Hund gegeben hat, dann gilt die Erlaubnis nicht für alle Hunde. Stirbt der erlaubte Hund oder zieht er aus, muss dein Vermieter einen neuen Hund nicht genehmigen. Meist erteilen Vermieter aber allgemeine Genehmigungen, unabhängig von der Rasse. Nur aus einem „wichtigen“ Grund kann der Vermieter deinen Hund nachträglich verbieten. Ein solcher Grund ist z. B. Angst bei anderen Mietern oder gar ein Angriff durch deinen Hund.

4. Ich darf so viele Hunde haben, wie ich will

Nein. Je nach Größe deiner Wohnung und Größe deiner Hunde darfst du mehrere Hunde halten. Auch das muss dein Vermieter unter Umständen genehmigen. Irgendwann hört aber die Toleranz des Vermieters auf. Auch werden z.B. acht Hunde in einer Einzimmerwohnung nicht artgerecht gehalten. Übertriebene Tierhaltung muss der Vermieter nicht dulden.

5. Bellen ist kein Kündigungsgrund

Irrtum und Teilwahrheit zugleich. Wegen gelegentlichen Bellens kann der Vermieter nicht kündigen – Bellen gehört zu einem Hund dazu. Wenn dein Hund am Tag gelegentlich bellt, ist das von den anderen Mietern als normale Geräuschkulisse im Haus hinzunehmen, ob es ihnen passt oder nicht.

Wenn dein Hund jedoch ständig bellt und das auch in der Zeit der allgemeinen Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr, dann ist das ein Kündigungsgrund. Denn durch dieses nächtliche Gebell belästigst du bzw. dein Hund die anderen Mieter. Rechtlich gesehen ist es Ruhestörung. Wenn das die anderen Mieter nicht stört und sich keiner beschwert, ist alles ok. Fühlen sich die anderen Mietparteien jedoch gestört und wenden sich an den Vermieter, kann das zur Kündigung führen.

17 Kommentare

  1. Und auf die Nachbarn wird mal wieder keine Rücksicht genommen, aufgrund hirnloser Sozialistischer Wertevorstellungen.

  2. Moin. Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage. Ich führe eine Fernbeziehung und besuche zweimal im Monat fürs Wochenende meine Freundin, mit meinem Hund. Sie wohnt in einem Einfamilienhaus. Der Vermieter wohnt ca 40 Meter entfernt. Er möchte es nun verbieten, dass ich mit meinem Hund in der angegebenen zeitlichen Taktung komme. Er hat Angst. Der Hund läuft nicht frei herum und ist nur im Haus. Zudem bleibt er nicht allein im Haus. Konkret geht es also um vier bis sechs Übernachtungen pro Monat.
    Wie sieht es rechtlich aus? Darf er diese Besuche untersagen?

  3. Wenn ich sowas in mein Eigentum verbieten kann, dann brauch ich nicht Vermieten. Kann mich ja keiner dazu zwingen. Dann wundert es mich nicht das es immer mehr wohnungs Mangel in Deutschland gibt.

  4. Also bei mir ist es etwas kompliziert
    Ich habe bei Einzug in meine Wohnung eine mündliche Zustimmung vom vermieter bekommen diese hatte sich aber geändert als sie meinen listenhund gesehen haben …um diesen Stress aus dem weg zu gehen habe ich ihn schweren Herzens abgeben müssen
    Jetzt habe ich einen deutschen Schäferhund Welpen welcher kein listenhund ist
    Dürfte mein Vermieter diesen verbieten ??
    Aber mein Nachbar der ebenfalls ein Hundehalter ist seinen behalten? ?
    Die Größe meiner Wohnung ist definitiv angemessen mit 3 Raum und 60qm

  5. Hallo ich habe einen Hund und einen in Pflege ,obwohl der vermieter wusste das ich Pflegestelle bin hatte er nix dagegen.Nun macht er Stress und will mir die Pflegestelle verbieten da es ein Welpe ist .Seine Tochter hat 2 Hunde und 30 Kaninchen.Die Nachbarn hier bei mir im Haus Hören die Hunde nicht und haben nix dagegen .Er meint ich hätte ihn Fragen müßen das hatte ich über Whatsap und im Mietsvertrag steht das ich Hunde halten darf (Vorbehalt des vermiter).Nun meine Frage darf er mir das verbieten obwohl ich seine zusage hatte und seine Tochter 2 Hunde haben darf ?????? LG

  6. Laut dem Nachbarn unter mir läuft mein Hund zu laut😁nein er bellt nicht sondern er läuft zu laut mit seinen 12 KG kann er sich da echt beim Vermieter beschweren ???

    • Dein Hund ist einsam ,wenn du gehst und nicht darauf trainiert allein zu sein. Deswegen bellt er. Bitte suche eine Hundeschule auf oder einen Trainer.

  7. Ich brauche eure Hilfe. Folgendes: mein Vermieter hat mir gestern einen Brief zukommen lassen in dem steht, dass für meinen Hund bis Ende September ein neues Zuhause gefunden werden soll mit der Begründung das sich die Nachbarin seit 3 Wochen wegen dem Kote beschwert. Ich kann mit Sicherheit sagen, dass jeden Tag kontrolliert wurde und wenn es über die Nacht lag war es so abgesprochen mit ihr da ich den Frieden beibehalten wollte.
    Meine Frage darf der Vermieter das ohne mir eine Mahnung zu senden und des von einem Tag auf den anderen so zu entscheiden das der Hund wegmuss.

  8. Hallo!
    Ich finde dieses Gerichtsurteil, was nur wenige Ausnahme gegen einer Hundehaltung zu läßt, ist nicht gerecht. Wenn es eine größere Wohnsiedlung gibt, und der Vermieter kein Überblick über die Anzahl der Hunde mehr hat, wird es irgendwann zu viel.
    Ich wohne in einer eigentlich schönen Wohnanlage. Doch es gibt mittlerweile viele Hunde. Manche Halter halten 3 Hunde und mehr in vers. Größen.
    Einige davon kläffen/ bellen spät abends unter meinem Schlafzimmerfenster.
    Dem Halter stört das nicht… Und wenn man was sagt, kriegt man nur blöde Sprüche an den Kopf geworfen… aber kein Einshene, das es Menschen gibt, die früh aufstehen müssen, um zu arbeiten.
    Das habe ich auch der Hausverwaltung geschrieben, die hat nur geantwortet:
    „In Sachen Hunde , bzw. Hundebesitzer und deren Verhalten können wir eigentlich nur immer wieder an die Halter appelieren ( es gibt ja immer mal wieder Rundschreiben unsererseits). Es ist eben das Recht jeden Mieters, einen Hund zu halten, insbesondere in einem vorstädtischen Gebiet, ein Verbot müsste man vermutlich gerichtlich durchsetzen und benötigte dafür doch schwerwiegende Gründe ( z.B. Verletzung anderer Personen durch den Hund).“
    Den Hundehalter interessiert es nicht. Ebenso wenig, wenn sein Hund unter meinem Schlafzimmerfenster seine Notdurft verrichtet. HAbe mich da schon mit einigen Hundehaltern angelegt, wenn ich es beobachten konnte. Auch da nur Antworten, wie andere tun es ja auch…
    Das weiß auch die Hausverwaltung von mir. Und deswegen bekam ich auch die o.g. Antwort…
    TOLL!!!
    Dadurch wird man zum Hundehasser, auch wenn die dafür nichts können.
    Ich finde es soll einem Eigentümer, der Wohnung vermietet überlassen werden, ob er Hunde duldet oder nicht, auch wenn es eine Benachteiligung dem Hundehalter der eine Wohnung sucht ist…

    • Ich vergaß noch hinzuzufügen, das es viele Hundehalter gibt, die ihren Hund sowieso nicht anmelden.
      Dieses müßte regelmäßig kontrolliert werden, was die Hausverwaltungen auch nicht in Angriff nehmen. Somit gibt es viele sogenannte Schwarzhalter und da hätte der Vermieter dann das Recht den Mieter zu kündigen.

  9. Hallo ,
    ich bin verzweifelt,da meine Hausverwaltung KEINEN neuen Hund mehr erlaubt….(Hündin verstorben).
    Das Problem ist das,ich hab mich immer an Regeln gehalten und weiss mittlerweile,dass es viele Hundehalter in der Umgebung gibt,die einfach ohne zu fragen …Hunde hertun.Dabei gibts auch sehr schlimme Hundehalter,die ihre Tiere einfach nur alleine lassen und das stundenlang,incl.Bellen und jaulen!
    Das alles war bei mir nie so…und werde jetzt regelrecht abgestraft!
    Wie kann ich mich gegen diese Ungerechtigkeit wehren.
    Ich bitte um Antwoten!
    Danke!

  10. Hundesteuer,Chipflicht,Versicherungspflischt.Und das beste, den Hundeführerschein.
    Das alles braucht man um ein Hund zu halten.
    Ob du die Erlaubnis vom Vermieter hast oder nicht.Sobald irgend jemand von dein Nachbarn sich beschwert und behauptet das dein Hund ständig bellt weil er dich
    nicht mag,hat man nur Probleme.
    Behauptet ein Nachbar das dein Hund ständig bellt, isntallier eine IP-CAMERA die ständig aufnimmt.

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