Wo und für wen gilt die Maulkorbpflicht?

Maulkorbpflicht

Das Tragen eines Maulkorbes ist wohl für keinen Hund ein Vergnügen. Dennoch besteht in bestimmten Situationen eine Maulkorbpflicht. Einige Rassen müssen immer einen Maulkorb tragen. Wann und wo?

Wie so oft gilt auch hier: Selbst innerhalb Deutschlands sind die Vorschriften unterschiedlich. Welcher Hund wann einen Maulkorb tragen muss, ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sogar die einzelnen Gemeinden und Städte haben zum Teil unterschiedliche Gesetze. Wenn du dir also nicht sicher bist, ob dein Hund von der Maulkorbpflicht betroffen ist, frage beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt nach.

Listenhunde müssen einen Maulkorb tragen – fast immer

Die Besitzer eines sogenannten Listenhundes sind in nahezu allen Situationen dazu verpflichtet, ihrem Vierbeiner einen Maulkorb anzulegen. Auf dieser Liste sind Hunderassen verzeichnet, die pauschal als gefährlich angesehen werden. Häufig werden diese Rassen auch als Kampfhunde bezeichnet und gelten als besonders aggressiv und beißfreudig.

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Hinzu kommt, dass dies in der Regel recht große und vor allem sehr kräftige Hunderassen sind. Ein Biss würde daher zu schwerwiegenderen Verletzungen führen als der Biss eines sehr kleinen Hundes.

Befreiung von der Maulkorbpflicht für Listenhunde

Falls dein Hund ein Listenhund ist, hast du jedoch die Möglichkeit, eine Befreiung von der Maulkorbpflicht zu beantragen. Dafür muss dein Hund einen Verhaltenstest bestehen. Bei diesem Test prüft ein Tierarzt oder ein Sachverständiger, wie sich dein Hund in bestimmten Situationen verhält. Zum Beispiel darf er keinerlei Aggressionen zeigen, wenn fremde Hunde auf ihn zugehen oder wenn ihm der Tierarzt ins Maul schaut.

Nur wenn der Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich bestanden hat, bekommst du eine Ausnahmegenehmigung. Dann ist dein Hund nicht mehr verpflichtet, dauerhaft einen Maulkorb zu tragen. Diese Genehmigung musst du immer bei dir haben, wenn du mit dem Tier unterwegs bist. Sonst kann ein Bußgeld anfallen. Im schlimmsten Fall wirst du dazu gezwungen, deinen Liebling abzugeben.

Im Zug herrscht Maulkorbpflicht

Doch selbst bei einer Befreiung von der Maulkorbpflicht gibt es Orte und Situationen, in denen dein Hund trotzdem einen Maulkorb tragen muss.

Ein Beispiel hierfür ist die Zugfahrt. Bist du in einem Zug der Deutschen Bahn unterwegs, musst du deinen Hund die ganze Zeit über an der Leine führen. Überdies muss er einen Maulkorb tragen. Hältst du dich nicht daran, kann der Zugbegleiter dich wegen fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen.

Diese Pflicht betrifft allerdings keine Hunde, die in einer Transportbox mitgeführt werden. Diese haben in ihrem Behälter schließlich gar nicht die Möglichkeit, jemanden zu beißen.

Ausnahmen von der Maulkorbpflicht

Einige Hunde sind grundsätzlich von der Maulkorbpflicht ausgenommen. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen weder im Zug noch an anderen Orten einen Korb tragen. Dies würde ihre Aufgabe einschränken oder unmöglich machen.

Auch Hunde, die im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst eingesetzt werden, sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.

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