Wann darf der Vermieter Hunde verbieten?

Vermieter verbietet Hund

Ein schlimmer Ausnahmefall, der eintreten kann: Der Vermieter verbietet Hundehaltung. Ganz pauschal ist das nicht erlaubt. Dennoch kann der Vermieter einen Hund verbieten – Nur muss er dazu konkrete Gründe vorweisen.

Ein Vermieter darf das Halten von Katzen oder Hunden nicht generell verbieten: Hier ein Artikel darüber, wann der Vermieter einen Hund erlauben muss. Dennoch kann es dazu kommen, dass deine tierischen Mitbewohner ausziehen müssen. Das ist dann der Fall, wenn die Störfaktoren überwiegen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hält Klauseln im Mietvertrag für unangemessen, die eine Haltung von Hunden verbieten. Das soll aber kein Freibrief für jegliche Tierhaltung sein. Auch nach dem Urteil ist es möglich, Hunde aus der Wohnung zu verbannen.

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Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes spricht von sogenannten Störfaktoren. Diese können nicht pauschal entschieden werden, sondern sind im Einzelfall abzuwägen. Lärmbelästigung, Verkotung von Nachbargrundstücken oder andere Beschwerden von Nachbarn sind solche Störfaktoren. Sie stehen mit der Hundehaltung eines Mieters in direktem Zusammenhang und müssen auch nach dem Urteil vom März 2013 berücksichtigt werden. Sind diese vorhanden, kann es sein, dass dein Hund aus der Wohnung weichen muss. Hier findest du Rechtliches zum Hundehaltungsverbot in Wohnungen.

Mehr als ein Hund: Nicht mietsachgerecht

Wenn ein Hund erlaubt ist (vielleicht auch zwei) heißt das nicht, dass eine beliebige Anzahl an Hunden gestattet ist. Im Einzelfall ist dies Sache des Gerichts: So stellte das Amtsgericht München fest, dass fünf „Taschenhunde“ in einer 2,5-Zimmer-Wohnung mit ca. 100 m² Wohnfläche zu viel seien. Auslöser für die Klage war hier eine über dem Balkon eines anderen Mieters ausgeschüttelte Decke mit Hundeabfällen. Das Amtsgericht gab dem Vermieter teilweise Recht: Es beschränkte die Hundehaltung auf einen einzelnen Hund. Diese hielt das Gericht für einen normalen mietsachlichen Gebrauch – nicht aber mehrere Hunde (Az.: 424 C 28654/13).

Ähnliche Urteile gab es auch zu anderen in größerer Anzahl gehaltener Hunde. Gleichzeitig zeigt dieser Fall, dass es meist einen konkreten Auslöser für Klage, Verbot oder Urteil gibt.

Appell: Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten

Das zuvor angeführte Urteil des BGH ist auf den ersten Blick mieterfreundlich. Denn Mieter dürfen, was die Haltung von Hunden angeht, nicht durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag benachteiligt werden.

Andererseits spricht das Urteil aber auch von bestimmten Interessenlagen und besonderen Fallgestaltungen. Stehen also im Einzelfall berechtigte Interessen des Vermieters oder der Nachbarn dem Hund in der Wohnung entgegen, dann kann der Hund erfolgreich verboten werden. Die Karlsruher Richter betonen ausdrücklich, dass das Urteil kein Freibrief für die Hundehaltung darstellt. Du musst immer auf andere Rücksicht nehmen.

Das bedeutet auch, dass du deinen Hund in einer Wohnanlage ggf. anleinen musst. Die Angst davor, angesprungen zu werden, rechtfertigt zwar kein vollständiges Hundeverbot, sehr wohl aber einen Leinenzwang. Ob der Hund tatsächlich gefährlich sei oder diese Gefahr objektiv bestand, war dem Amtsgericht München nicht wichtig. Auch genügte ein einziger verängstigter Mit-Mieter: Schon diese sei eine Beeinträchtigung; die Leinenpflicht ergibt sich aus dem Rücksichtnahmegebot (484 C 18498/12 WEG).

Kommunikation statt Konfrontation

Im individuellen Streitfall sind also immer die Interessen aller gegeneinander abzuwägen. Der Deutsche Mieterbund sieht durch das Urteil die Rechte der Mieter gestärkt. Denn wenn sich niemand im Haus gestört fühlt und sich keine Nachbarn beschweren, ist gegen einen Hund in der Wohnung nichts einzuwenden. Für sozial benachteiligte oder alte Menschen nehmen Hunde nicht selten die Rolle eines Sozialpartners ein. Damit bilden sie eine tierische Brücke in die Gesellschaft.

Dieser soziale Faktor der Haustiere findet seinen Niederschlag sicher auch in zukünftigen Gerichtsurteilen. Vermieter, Mieter, Nachbarn und Anwohner sind damit vermehrt zur Kommunikation aufgerufen. Sie müssen sich mit den Positionen und den Argumenten der anderen auseinandersetzen. Hier findest Du Regeln zum Nutzen eines Gemeinschaftgartens mit Hund.

Was passiert beim Verbot?

Will ein Vermieter nicht mit sich reden lassen, kommt es in der Regel zur Abmahnung und zur Kündigung. Allerdings sind diese meist unwirksam. Der Vermieter kann auch eine Unterlassungsklage einreichen. Dann entscheidet das Gericht, auf der Anspruch auf Tierhaltung bestand oder nicht.

Mit vernünftigen Gesprächen kannst du so manchen Streit um Hundegebell schlichten und einen voreiligen Gang vor Gericht verhindern. Oft kannst du so eine zufriedenstellende Übereinkunft erzielen und deinen Hund in der Wohnung behalten.

40 Kommentare

  1. Bitte um hilfe mein Vermieter möchte das ich.mein hund weg bringe weil er keine Hunde erlaubt und mit Kündigung dort was kann ich tunn

  2. Ein nachbarshund pinkelt immer in den hausflur….. Ich selber hane auch 2 hunde…. Meine frage kann der vermieter ein allgemeines hundverbot ausprechen obwohl meine hunde nocht reinmachen sondern nur der nachnarshund? Hab echt angst davor ind ich finde es unfair… Andere nachbarn wissen das es unsere nicht sind

  3. Hallo

    Ich habe mal ein paar Fragen
    Wir selbst sind Vermieter haben ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten.Wir selbst wohnen über den 2 Mietwohnungen und besitzen eine Golden Retriever Hündin.Wir haben in den Mietverträgen ausdrücklich nochmal reingeschrieben das Tierhaltung nur nach Absprache erlaubt ist.Due eine Mieterin in der 60qm Wohnung hat mich gefragt ob Sie sich einen Rüden holen kann.Daraufhin haben wir Nein gesagt da der Hund noch nicht mal kastriert ist und es eventuell im Hof passieren kann dass er meine Hündin deckt.Sie hat sich den Labrador trotzdem geholt und versucht ihn immer zu verstecken indem Sie nur noch selten in die Wohnung geht aber wenn Sie da ist, ist der Hund auch da.Wie sieht es jetzt mit unserem Recht aus müssen wir dies trotzdem dulden auch wenn der Hund unerzogen u d nicht kastriert ist und wir Tierhaltung im Mietvertrag ausdrücklich nur nach Absprache haben? Danke für eure Antworten

    • Wenn man als Vermieter selber Hunde hält finde ich es sehr unfair Mietern dieses zu verbieten.
      Ich denke Nicht dass die Mieterin unachtsam ist und ihren Hund auf andere springen lässt..
      Traurig
      Jeder sollte dass recht haben einen Hund zu halten, dafür zahlt man schließlich auch Miete…
      Solange der Hund

    • Desiree, warum gibt ihr euren Hund nicht einfach ab? Na wie schmeckt die Pille?

      So eine Haltung zu haben – ist echt Assig. Solche Menschen hasse ich Abrund tief. Immer mehr recht haben wollen als andere. Vor Gott sind wir alle gleich du ***** ich hoffe der Hund zerstört euer Eigentum bis auf die Grundmauern oder das Mienormaden dort einziehen mit 23672831 Hunden. Bedenke mal deine Haltung.

      Peace

    • Wenn eine Partei Hunde halten dürfen, egal ob Mieter oder Vermieter, so darf vom Vermieter kein Haltungsverbot aussprechen. Ausnahmen sind u. U. die Haltung von Listenhunden o. ä.

  4. Moin,
    Habe eine Frage und zwar bin in eine Wohnung eingezogen und möchte mir ein kleinen Hund (französische Bulldogge) anschaffen . Nur hat der Vermieter es verneint aber auch kein triefte Begründung gegeben und lässt nur über eine Verwaltung kommunizieren . Ist das den so gestattet ? Kann er einfach ohne Grund nein sagen ?

    Mit freundlichen Grüßen Christopher

  5. Hallo
    Ich wohne in einer 3 zimmer wohnung in dem mietvertrag steht hunde und katzen sind nicht gestatten ich sprach meine vermieterin drauf an warum sie kein hund im hus will sie sagte mir sie will nicht das der hund 8std alleine bleibt der hund brauch viel auslauf da sagte ich ihr das ich ein sohn von 3 jahren habe ich zuhause bin sie sagte trotzdem sie möchte es nicht das der hund alleine wäre versteh ich zwar nicht aber kann sie mir ein hund verbieten mit solch einem grund?

  6. Hallo
    Wir wohnen in einem 180qm großen Haus,1familienhaus und die Nachbarn halten selber Hunde und/oder haben nichts gegen Hunde…Wir haben bereits einen junghund und wollten nun einen zweiten dazu holen damit unserer nicht so einsam ist. Der Hund den wir haben und der den wir dazu wollen sind mittelgroße Rassen.
    Nun hat der Vermieter zum zweithund nein gesagt…einfach weil er es nicht will..
    Ist das rechtens?

    Lg

  7. Sehr geehrte Damen und Herrn ! Wir haben ein grosses prou , wir haben ein klein bleibenden hund die gesobau hatte mich angeschrieben und meinte wir sollen unseren klein michlings hund abgeben .Die sache war so ich war am 8.11.17 gegen 15.uhr unten da habe ich den 4monat alzen und kurz von der leine der hund rante auf ein kleines kind zu ich rief den hund und sagte zu der frau sie solle stehen bleiben ich mach den hund an die leine als ich mich runterbückte und mir etwas schwumlig wurde da kam der hausmeihinter mirund meinte es währe leinen zwang ich hatte ihn dann an die leine gemacht gebabt und ging sagte nichts . Ich bekam dann ein brie von der geselschaf und da stand das ich an den besagten tag alkoholiesieu gewehsen wahre was nicht stimmt . Ich schrieb der gesebau und tat eine. Arztliches atest mit rein das ich medikamente gegen die schwindelanfälle nehmenn muss . Mein hund ist beim finanzamt und ist geschipt , geimpft davon hatte ich be eine kopie mit in den kuver reingelegt. Nu heisst es ich solle den hund bos 12.1. Abgeben . Wias können wir noch machen wir möchten den Hunde nicht weg geben bitte helfen sie uns wir sitzt sonst auf der strasse mit mein kind was eine schwebehinderung hat. Mit freundlichen Gruß Lipke Ilona

  8. Für uns wäre ein Hund sehr gut, nur scheint er verboten zu sein.
    Wir leben in einer Mietwohnung mit anderen Mietern, vom Vermieter der Wohnung ist kein nein zu hören.
    Unsere Vermieter haben gesagt das Hunde generell im Haus verboten sind, eine hat einen Hund und ist Eigentümerin. Es gab eine Abstimmung ob alle damit einverstanden sind, es haben 2 dagegen gesprochen.
    Es wäre ein sozusagen Therapiehund, da Mutter, Vater und ich an Depression leiden. Papa und mich hat es nicht so schlimm erwischt, trotztem ist es nicht leicht.Ich bin 16 und werde noch 17.
    Ich gehe nicht so gerne spazieren aber mit einem Hund schon, es würde uns helfen. Zumindest glaube ich dass. Wir wollten uns einen Klein bis mittelgroßen Hund holen.
    Vielleicht wisst ihr mehr.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Sonja A.

  9. Hallo zusammen.
    Versuche mich kurz zu fassen: wir(meine Söhne und ich) sind erst im November in eine neue Wohnung gezogen. Wir haben zwei Katzen mitgebracht. Alles kein Problem. Wir wohnen in einem umgebauten bauernhaus mit 2 weiteren Miet Parteien und unserem vermieter. Diese haben: hund (schäferhund) und Katze( mainecoon); die anderen 3 Frettchen. Vermieter einen hundrottweiler) Wir schaffen uns einen Hund(Border collie) an. Laut Mietvertrag erlaubt!!! Ich muss lediglich meinen vermieter in Kenntnis setzen. Das haben wir in einem gespräch versucht! Er und seine frau( nicht vermieterin- sie will mit dem mietobjekt ihres Mannes nichts zu tun haben) fuhren uns über den Mund und sagten strikt Nein zu einem Hund. Die Gründe waren sehr zweifelhaft. Sie sagte, ein Hund macht Dreck, bellt und verrichtet vielleicht das Geschäft auf dem Hofund sie hätten so schlechte Erfahrungen gemacht mit den derzeitigen mietern( sie sollen den Hund an der Leine führten und er muss gehorchen und und und…)! Mein vermieter sagte nur, meine Frau hat recht. Kurz als abschluss: wir schaffen uns diesen kleinen Hund an! 1. Es ist laut Mietvertrag erlaubt. 2.alle mitmieter wissen Bescheid und haben nichts dagegen. 3.er soll ein Therapie Hund werden, denn mein Sohn ist psychisch krank. 4.werden wir eine Hundeschule besuchen und den Hunde Führerschein machen.
    Frage: kann mein vermieter es trotzdem verbieten? Er hat selbst einen hund! Leinenpflicht? Da pfeift er drauf, seine hündin ist mir nicht nur einmal fast vor mein Auto und ins Auto gesprungen! Und sie hört für keine 20 Cent! Mein Nachbar hat sich aus versehen mal mit Hund ausgesperrt. Sie kamen zu und, um auf den Rest der Familie und somit auf den Schlüssel zu warten. Der Hund war logischerweise nicht angeleint! Sie kamen gerade zur Treppe hoch, als die Ehefrau des vermieter angerannt kam und schrie: ihr Hund muss auf dem Hof angeleint werden! Ich war in dem Moment sprachlos! Der Hund des vermieters lief währenddessen unangeleint auf dem Hof umher! Ist es nicht: gleiche regeln für alle??? Oder darf der vermieter seinen Hund frei laufen lassen und andere dazu nötigen, ihren anzuleinen nur weil es sein Hof Ist? Seine Hündin hört für keine 5 Cent, während der Hund des Nachbarn aufs Wort gehorcht? Wer ist im Recht? Würde mich auf Meinungen freuen!
    Grüße susanne

  10. Wir haben einen Husky Rüde der 2 Jahre jung ist sehr lieber Hund. Haben ihn schon lange seit er 4 Monate alt war. Außer dass er die Wohnung auseinander nimmt wenn er alleine bleiben muss tut er eigentlich keine Fliege was.
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus wo jede Familie eigenen Eingang hat mit gemeinsamen Laubengang. Vor ca einem Monat ist die Nachbarin zur mir gekommen zeigt mir ein Foto von einem Haufen und behauptet, dein Hund war das. Ich habe sie sofort gefragt, wenn sie sich sicher ist dass das mein Hund war wieso sie erst jetzt kommt und nicht gleich als sie den Haufen entdeckt hat. Darauf hat sie mir keine Antwort gegeben. Nur weiter hin mit Beschuldigten und Bedrohungen überschüttet. Die frau hat einfach einen Streit gesucht worauf ich keine Lust habe denn ich mein eigenes einfühlsames leben führe. Ich habe ihr gesagt mich interessiert nicht was sie da sagt und sie soll tun und machen was sie für richtig hält.
    Letzte Woche bekommen wir einen Brief vom Vermieter, wir sollen unseren Hund bis 14.03.18 abgeben, weil wir angeblich kein Erlaubnis haben den Hund zu halten und weil er den Laugengang und Treppenhaus verunreinigt. Obwohl gar keine Beweise dafür gibt(Außer einem Foto mit einem Haufen) und hier im Haus jeder zweite ein Hund besitzt. Wieso muss ich mein Hund abgeben?! und alle anderen dürfen ihre hunde behalten!
    Hat jemand ein Rat was ich in diese unangenehme Situation tun soll? Wir wollen unseren Hund auf keinen Fall abgeben! Er ist Mitglied unsere Familie. Meine Kinder lieben ihn und werden bestimmt mitgenommen wenn der Hund weg soll.

  11. Hallo, wir wohnen mit unserem hund zur miete u eigentlich sind hinde nicht gesrattet, jedoch hat unser vermieter vorm einzug unsere selbstauskunft nicht richtig gelesen u unseren daher hund nicht bemerkt. Nachdem das geklärt war u er einsehen musste das es sein verschulden, konnte er bleiben. Jetzt ist es aber so das er uns verbiezet unseren hund mit in den gemeinschaftsgarten zu nehmen! Bisher hat sich niemand bei uns beschwert od irgendetwas bemängelt- kot haben wir immer sofort beseitigt bzw sind wir immer bevor wir in garten waren, eine runde gelaufen damit er sich nicht im garten erleichtert, meistens war er auch angeleint! Ich finde es tier- u mieterunfreundlich!
    Kann ich dagegen irhendwas tun?
    Danke für eure Antwort!
    Viele Grüße

  12. frage: mein vermieter erlaubt hundehaltung und auch im mietvertrag steht „exotische tierhaltung ist untersagt ausgenommen sind hunde und katzen“ sonst steht niergends ein verbot und die über uns haben auch husky und chiwawa. ich habe pi und staff mix hunde total unauffällig, bellen nicht und die nachbarn haben nix gegen sie, streicheln sie usw.
    nun hat der vermieter uns einfach die kündigung gegeben aus dem grund das wir kampfhunde halten würden und er das nicht will obwohl sie beide hunde nie gesehen hatten bzw überhaupt wissen wie deren charakter ist. vor unterschreiben des vertrages noch foto vom hund gezeigt und gesagt es sei stafford drin würde alles abgesegnet und jetzt streitet er dieses ab und schreibt sachen in die kündigung wie mitmieter hätten angst usw. was nicht stimmt . nun meine frage, darf er das??

  13. Heute habe ich mal eine Frage zum Haltungsverbot.
    Ich habe einen 15 Jahre alten mitlerweile fast blinden Hund.
    Während ich bei der Arbeit bin, ist er stehts bei meiner Mutter die bereits berentet ist. Nur ab und an kommt es vor ( alle 4 ) Wochen das meine Mutter zum Arzt muss. Während sie weg ist kommt es wohl vor, das unser Hund jault. Es ist aber nie länger als 3 Stunden.
    Es haben sich wohl drei Nachbarn beschwert und ich habe somit eine Ermahnung bekommen in der drin steht, das wenn der Hund wieder zu hören ist, muss er weg. Andere Nachbarn fühlen sich nicht gestört. Meine Frage, kann man nach 15 Jahren das einfach so verlangen?
    Danke für das Interesse und vielleicht Hilfe. LG

    • Aus meiner Sicht ist das nicht haltbar. Man kann den Mietern auch mal zumuten, dass sie ab und zu ein wenig Hundegejaule aushalten. Streit, Kindergeschrei und laute Musik, sowie Hundestimmen gehören doch zum Leben. Jeder muss ein wenig Toleranz zeigen. Ich würde mich mal bei einem Anwalt beraten lassen, falls es noch aktuell ist.

  14. Hallo. Habe gerade meinen Vermieter gefragt, ob ich einen Hund halten dürfte. Seine Antwort lautet „Nein“ mit der Begründung, dass es schon zwei andere Anfragen gab und er es dort auch verneint hat.
    Im Vertrag steht „keine Haustierhaltung“.
    Kann man den Vermieter nicht trotzdem irgendwie umstimmen oder ist das so ok Was er sagt ? Bin echt verzweifelt, weil ich mich so sehr darauf eingestellt habe einen kleinen Fratz in mein Leben zu lassen :'(
    Ich nur bloß keinen Rechtsstreit oder sowas mit meinem Vermieter haben, weil er so absolut nett ist und zuvorkommend. Also das wäre absolut gar keine Option für mich.

  15. Hallo ich habe eine sehr dringende Frage. In meinem Haus wohnen mehrere Parteien , und 3 Leute von ihnen halten auch einen Hund darf der Vermieter mir einen Hund jetzt verbieten nach dem 3 Hunde es schon in diesem Haus gibt ?

  16. Hallo ich habe einen Notfall und bitte um eure Hilf. Folgendes: ich habe gestern einen Brief von meinem Vermieter erhalten das der Hund ende September in ein neues Zuhause soll weil sich die Nachbarin wegen dem Hundekot beschwert. Ich habe aber mit der Nachbarin ein mündliches abkommen das es über die Nacht liegen bleiben darf damit es fester wird und nicht im Gras schmiert jetzt plötzlich hat sie was dagegen und hat sich beschwert. Ich hab nicht mal eine Mahnung vorher erhalten. Kann er das überhaupt machen?

  17. Hallo, ich und meine Freundin würden uns gerne einen Chihuahua anschaffen. Der Vermieter lässt die Haltung eines Hundes allerdings in der Mietswohnung nicht zu. Die Begründung (telefonisch) ist, dass der ebenso im Mietshaus lebende Sohn die Haltung eines Tieres nicht erlaubt, da er ebenso einen Hund besessen hat, der allerdings vor einigen Jahren verstorben ist. Den Tod des Tieres hat der Sohn schmerzlich und psychisch leidend verkraften müssen. Ein Hund in seiner Nähe würde diese Erinnerung wieder wecken, nach Aussage des Vermieters. Aus meiner Sicht ist dies kein ausreichender Grund, eine Tierhaltung zu verbieten. Wie sehen Sie das? Welche Möglichkeiten habe ich, damit ich doch noch eine Zustimmung des Vermieters erhalte bzw. welche rechtlichen Schritte kann ich gehen?
    Vielen Dank vorab für die Hilfe.

    • Das ist eine unfassbare Antwort des Vermieters. Ich sehe zwar den Schmerz, den er vermeiden will, aber auch Mieter haben ein Recht auf Selbstentfaltung. Ich denke, wenn kein konkreter Grund vorhanden ist, wie Allergiker im Haus oder ständiges Bellen oder Verunreinigen des Anwesens, ist kein Verbot haltbar. Aber ich würde mich vorher bei einem Anwalt informieren.

  18. Ich habe jeden Montag bei mir in der Wohnung eine kleinen Bordermischling zum hüten. Jetzt verbietet mir der Vermieter diese Besuche da die Schwägerin der Vermieterin eine Hundeallergie hat. Die Frau hat keinen direkten Kontakt zu meinem Hund. Ich gehe zur Haustüre rein eine Treppe hoch und dann bin ich in meiner Wohnung. Ich muss allerdings an Ihrer wohnungstüre vor. Ist es möglich dass man davon schon allergisch reagieren kann?

    • Die Frage kann man sich doch selbst beantworten. Ist dein Vermieter einmal im Monat in deiner Wohnung und hat direkten Kontakt mit deinem Hund? Oder hast du keine Wohnungstür und der Hund läuft auf dem gesamten Grundstück frei rum?

      Wenn das als Grund akzeptiert werden würde, dürfte er auch nicht in die Fußgängerzone gehen.

    • Was soll das denn für eine Monster Allergie sein? Und nein, sie haben das Hausrecht und sie dürfen in ihrer Wohnung tun und lassen was sie möchten. Solange sie damit niemanden belästigen. Dass die Schwägerin des Vermieters eine Allergie hat, ist natürlich ärgerlich, aber gib dir noch lange nicht das Recht. Ihnen ihr Besuch oder den Pflegehund zu verbieten. Ich würde Ihnen auch die Nutzung des Treppenhauses komplett zu sprechen, da dieses ja nötig ist, um in ihrer Wohnung zu gelangen und mein dich nun mal auf diesem Wege bewegen muss. Wenn Die Allergie der Schwägerin der Vermieterin so schwerwiegend ist. Sollte sie vielleicht einen Mundschutz tragen, wenn sie in die Öffentlichkeit geht und Kontakt mit anderen Lebewesen komplett vermeiden? Und zu Weihnachten gibt es dann eine Packung Mundschutz und Desinfektionsmittel als Zeichen des Verständnisses.

      Ich würde Ihnen auch weitere raten, sollten diese Argumente nicht fruchten, dass sie sich nicht mehr mit Hunden auseinandersetzen. Wer weiß, was sie auslösen, wenn sie in der Stadt einen Hund streicheln, Haare an ihrer Jacke hängen bleiben und diese im Hausflur, ausversehen auf den Boden rieseln?! 😉

      Sie hat es ja bis jetzt auch überlebt. Also, ist ihr Argument ja eigentlich schon entkräftet. Ich hasse solche Menschen. Widerlich

      Nicht unterkriegen lassen.

  19. Mein Vermieter, verbietet einen Hund, da er eine allergie hat. Er wohnt nicht im Haus und ist einmal im Monat da (wenn es hoch kommt)

    Darf er dies?

    • Die Frage kann man sich doch selbst beantworten. Ist dein Vermieter einmal im Monat in deiner Wohnung und hat direkten Kontakt mit deinem Hund? Oder hast du keine Wohnungstür und der Hund läuft auf dem gesamten Grundstück frei rum?

      Wenn das als Grund akzeptiert werden würde, dürfte er auch nicht in die Fußgängerzone gehen.

  20. Wenn man als Vermieter sein Eigentum nach Vermietung zurück erhält und die „lieben“ Haustiere Schäden angerichtet haben und man dann darüber diskutiert ob diese Schäden beseitigt werden, dann muss man sich nicht wundern das Vermieter keine Tierhaltung wollen. Es sind nicht die Tiere die Probleme machen, sondern die Mieter die ihre Tiere nicht im Griff haben und rücksichtslos mit Nachbarn und gemietetem Eigentum umgehen. Wie immer sind es ein paar Asoziale die es zu bunt treiben und am Ende müssen alle drunter leiden.

    • Für solche Fälle ist die Mietkaution vorgesehen. Die Höhe dieser kann der Vermieter frei wählen . Dann muss er halt, im Falle des Vorhandensein eines Hundes pro Hund eine Summe X mehr veranschlagen. Problem aus der Welt

      Hundehalter sind keine Bauern. Die Zuchtvieh halten. Habe noch nie eine Tierhalter Wohnung gesehen, die wie ein Stall ausgesehen hat. Und gesetzt dem Fall, die Wohnung ist in einem desolaten Zustand. Hätte diese wahrscheinlich auch ohne Hund so ausgesehen. Denn es sind nicht die Tiere die eine Immobilie verkommen lassen, sondern die Mieter die den Besen nicht schwingen oder mal den Farbpinsel nicht zu nutzen wissen.

  21. Entschuldigung. Wer oder was ist das Amtsgericht München? Das kann in der nächsten Instanz im selben Gebäude schon ganz anders aussehen. Die aufgeführten Argumente womit man verbieten und zulassen kann sind viel zu schwammig. Dieser Münchner Richter ist dann also der Meinung. Dass es unmöglich ist. Sich darauf zu einigen eine Decke nicht mehr aus zu schütteln. Das klingt ja fast wie ein Schildbürgerstreich. aufbauen und nachvollziehbar sein. Wie z.b. Im Fall der ausgeschütteten Decke auf dem Balkon. Mein persönliches Recht, mich zu entfalten und in meiner Wohnung zu sein, wer ich bin hat doch wohl mehr Gewicht als eine Handlung, die sich mit einem Kehrblech und einer Entschuldigung sowie Handschlag wieder aus der Welt räumen lässt. Was passiert denn in München wenn mal Sitzkissen oder Blumenerde vom bepflanzen Auf den Nachbarbalkon fällt? Muss man in solch einem Fall dann in den Knast. Und wie ist überhaupt der Zusammenhang zwischen der Decke auf dem Balkon und der Anzahl der Hunde und der Quadratmeterzahl der Wohnung? So ein Urteil habe ich noch nie gehört. War ein MONTAGS-URTEIL, was? Amtsgericht München …lach

    Und seit wann braucht ein Chihuahua mehr Platz als ein ausgewachsenes Schwein? Nicht einmal ein Pferd bekommt so viel Freiraum. Im Verhältnis hat wahrscheinlich ein Schwertwal im Aquarium weniger Platz. Und ein paar Hundehaare und eventuell auch Hundekot (ich gehe jetzt davon aus, dass das ein einmaliges Versehen, mit der Decke auf dem Balkon war) ist ja wohl noch lange kein Grund, dermaßen in meine Privatsphäre einzugreifen.

    Wäre schön, wenn jemand herausfinden würde, ob es eine weitere Instanz des Verfahrens gegeben hat. Ich würde fast mein rechtes Bein darauf verwetten, dass dieses Urteil gekippt werden würde.

  22. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort auf unsere Situation – wir sind leider schon recht verzweifelt…
    Wir haben folgende Thematik und zwar leben wir in einer tollen Wohnung direkt neben unser Vermieterin. Im Mietvertrag ist eine Zustimmung zur Hundehaltung durch den Vermieter notwendig. Vor Einzug in die Wohnung hat die Vermieterin uns eine mündliche Zusage zur Hundehaltung gegeben (da wir damals schon mitgeteilt haben, dass wir in Zukunft uns einen Hund anschaffen wollen).
    Nun nach einer gewissen Zeit wollten wir uns einen Hund anschaffen und haben unsere Vermieterin hierüber informiert. Leider hat sie nun widererwartend die Hundehaltung abgelehnt auch in einer schriftlichen Mitteilung, jedoch ohne weitere Begründung.
    Wir hatten uns im Vorfeld auch bei den anderen Nachbarn erkundigt und die würden einer Hundehaltung zustimmen. Des Weiteren kommt hinzu, dass unsere Vermieterin, welche gleichzeitig unsere direkte Nachbarin ist auch häufig einen Hund zu Besuch hat, da ihr Partner einen Hund besitzt und somit dieser mindestens 50% der Zeit auch in ihrer Wohnung verbringt.
    Gibt es irgend einen Weg, dass wir trotz der Ablehnung doch noch einen Hund halten können?
    Falls irgendjemand was weiß – wir sind über jeden Tipp erfreut!

    Vielen Dank!

  23. Hallo, ich bin mir nicht sicher ob ich hier jetzt richtig bin aber meine Verzweiflung und Ratlosigkeit zwingt mich einen Beitrag zu posten.
    Ich bin mit meiner Freundin und Hund vor knapp 3 Jahren in eine Wohnung gezogen. Diese Wohnung hat einen eigenen Garten und ist ca. 100m². Die Vermieterin ist schon über 80 Jahre alt und hat selbst einen Hund, nebenbei füttert sie noch Katzen an. Nach letzter Zählung 14. Meine Freundin hat sich von mir Anfang des Jahres getrennt und ist vor 3 Monaten ausgezogen.
    Als wäre das für mich nicht schon schwer genug, hat sie auch den Hund mitgenommen der wahnsinnig auf mich fixiert war.
    Vor einem Monat ungefähr sagte ich zu meiner Vermieterin das mir ein Hund fehlt und ich mir gern einen zulegen würde. Sie ist daraufhin abgegangen wie ein Spatz im Frühling und sagte das Sie das verbietet. Wegem ihrem Hund, wegen dem gebelle und Schäden innerhalb der Wohnung.
    Im Mietvertrag steht diese berühmte Klausel, dass nur mit Einverständnis des Vermieters Hundehaltung erlaubt ist.
    Kann Sie mir das einfach verbieten. Wenn meine Ex hier wohnen geblieben wäre, wäre der Hund ja auch noch da. Auch die Gründe erscheinen mir sehr fadenscheinig und unfair.
    Ich wäre für einen Rat echt dankbar.
    Lg

  24. Ich bin letztes Jahr (2019) mit einem 14jährigen Hund (Podenco) in die jetzige Wohnung eingezogen. Mein Vermieter hat in den Mietvertrag geschrieben, dass ich nach Ableben des Hundes, keinen neuen mehr haben darf. Ist das Rechtens? Mein Podi ist am 29.06.20 verstorben. Ärger hatte ich nie mit ihm. Danke für Ihre Auskunft.

  25. Hallo wen ich die Erlaubnis bekomme vom meinem Vermieter aber es stellt sich später heraus das der hund unter die Listen hunde gehört was ist dann kann er mich kündigen
    🤔lg

  26. Mega, drei Leute gehen auf ne Frage ein, alle anderen haben ein eigenes Problem zu dem sie Hilfe bräuchten. Der nächste auch.
    Ich finde, es sollte mal eine bundesweite Durchsicht der Vermieterentscheidungen durch die Staatsanwaltschaft geben (haben ja sonst nichts zu tun), denn es zeigt sich auch hier im Forum wie krass die vermeintliche Macht von selbsternannten Oligarchen ausgenutzt wird, indess der Großteil der Menschen, also die Mieter eingeschüchtert, kleingehalten wird (auch durch Chihuahahassende Altnazis in Robe – die Münchner Justiz scheint näher an den Hexenverbrennungen als an der Email) und natürlich keinen Stress mit dem Herren des Hauses anfangen wollen, wenn es irgendwie anders geht.

    Sozialer Wohnungsbau wäre mal nett und damit meine ich nicht die ein, zwei abgefuckten Notfallwohnungen pro Bundesland, sondern kommunal wie staatlich normale Wohnungen bauen und kaufen, damit Machtmissbrauch seitens vollzeitarbeitsloser Stein-und Mörteleigner einfach nicht mehr stattfindet.
    Wehrt euch!
    Ben aus Gelsenkirchen

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