Zwingerhaltung ist Hundeknast! Wirklich?

Zwingerhaltung = Hunde-Knast?

Wenn du dir einen Hund anschaffen möchtest, solltest du dir unter anderem die Frage nach dessen Unterbringung stellen. Eine Möglichkeit wäre die Haltung des Hundes im Zwinger. Das Image der Zwingerhaltung ist schlecht. Aber manchmal kann es eine gute Alternative sein – manchmal sogar die bessere.

Zwingerhaltung: Schlechtes Image als Hundeknast

Die Zwingerhaltung lehnen heutzutage nicht nur Tierschützer ab. Auch viele Hundebesitzer entscheiden sich gegen sie. Der Aufenthalt des Hundes hinter Gitterstäben besitzt ein schlechtes Image: Er schränkt die Bewegungsfreiheit des Hundes ein. Umgangssprachlich wird die Zwingerhaltung als Hundeknast bezeichnet. Woher dieses Image kommt, lässt sich leicht erklären.

In der Vergangenheit zählte der Hund ebenso wie das Pferd, die Kuh und das Schwein zum Nutzvieh. Seine Aufgabe bestand darin, den Hof zu bewachen, das erlegte Wild zu apportieren oder die Schafe zu hüten. Im Gegenzug erhielt er sein Futter und eine Unterkunft. Diese Unterkunft war häufig ein Zwinger. Gelegentlich bekam der Hund seine Streicheleinheiten. Zeit zum gemeinsamen Spiel und zum ausgelassenen Toben mit dem Hund blieb den Menschen jedoch nicht. Auch das Wort Zwinger ist durch Ähnlichkeit zum Zwang negativ konnotiert – bedeutet aber eigentlich nichts anderes als Gehege.

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Inzwischen nimmt der Hund in der Familie einen anderen Stellenwert ein. Die wenigsten Hunde sind Arbeitstiere. Der Hund gestaltet heute die Freizeit des Menschen mit. (Überhaupt hat der Mensch erst seit kurzer Zeit so etwas wie Freizeit!) In einigen Familien ersetzt er sogar den fehlenden Lebenspartner.

Dies führte unweigerlich zu einer Veränderung innerhalb der Rangfolge. Oft sieht der Mensch den Hund als gleichberechtigten Partner und nicht mehr als Arbeitsmittel. Einem solchen Partner möchte er natürlich dieselben Lebensbedingungen bieten, die er selbst genießt. Die Zwingerhaltung empfindet Frauchen demzufolge als Höchststrafe.

Über Zwingerhaltung nicht pauschal urteilen

Wenn du dir Gedanken über die Zwingerhaltung machst, solltest du kein vorschnelles Urteil fällen. Es gibt Hunderassen, denen der vorübergehende Aufenthalt im Zwinger wenig ausmacht. Und es gibt Zwinger, die absolut artgerecht sind. Die genauen Vorschriften über die Einrichtung derselben kannst du dem § 6 der Tierschutz-Hundeverordnung entnehmen (siehe unten).

Soll sich dein Hund ganzjährig im Zwinger aufhalten, ist es wichtig, dass er ein dichtes Haarkleid und ein Unterfell besitzt. Ansonsten könnte er sich verkühlen und ernsthaft krank werden. Der Schäferhund, der Berner Sennenhund und der Hovawart zählen zu diesen Rassen. Dem Deutschen Boxer, dem Pudel und dem West Highland White Terrier wäre es im Winter zu kalt im Zwinger.

Lauffreudige Rassen solltest du nur kurzfristig im Zwinger halten und zusätzlich auslasten. Dort können sie ihre überschüssige Energie nur bedingt abbauen. (Das gilt aber auch für die Haltung in der Wohnung.) Ein quirliger Kerl, der den ganzen Tag beschäftigt sein möchte, ist beispielsweise der Jack Russel Terrier. Auch der Border Collie wäre auf so engem Terrain geistig unterfordert und könnte mit Verhaltensstörungen reagieren.

Alternative zur ebenso kleinen Wohnung

Die Zwingerhaltung ist nicht nur mit einer räumlichen Begrenzung des Hundes verbunden. Auch der Kontakt zwischen dem Hund und seinem Besitzer ist recht eingeschränkt. Dennoch kann diese Art der Unterbringung eine echte Alternative sein, wenn du deinem Hund dort ausreichend Auslauf anbietest.

Beispielsweise kann der Hund während der Arbeitszeit seiner Besitzerin im Zwinger bleiben. Im Gegensatz zum Aufenthalt in der Wohnung kann er hier sein Geschäft erledigen. Er ist an der frischen Luft, nimmt Gerüche und Geräusche wahr. Das ist für deinen Hund viel interessanter als abgestandene Luft und steinerne Wände! Einen kranken Hund solltest du allerdings nicht im Zwinger unterbringen.

Hundezwinger bieten Vorteile für deinen Hund

Der gute HundezwingerWenn du Zwinger hörst, denkst du vermutlich gleich an einen viel zu kleinen, engen Käfig, in dem der Hund nur abgestellt wird – das negative Image, du erinnerst dich. Das muss aber gar nicht der Fall sein. Denke auch einmal an die Realität der Wohnungen. Hältst du einen Hund in einer Stadtwohnung, so ist diese auch nicht sonderlich groß. Ein Hund, der womöglich den ganzen Tag alleine bleibt, fühlt sich hier eingeengt. Ist der Unterschied zum Hundezwinger wirklich so groß?

Zugegeben: Auch ein Hundezwinger ist in der Regel auch nicht sehr groß. Aber hier gibt es frische Luft, neue Geräusche und interessante Gerüche. Das sorgt für Abwechslung und Beschäftigung für deinen Hund, beides sehr wichtig. Auch die Widerstandsfähigkeit ist bei Hunden, die im Zwinger gehalten werden, höher.

Du kannst dir auch einmal folgende Frage stellen: Wenn du deinem Hund die Wahl lässt, draußen zu sein oder in der Wohnung, wo geht er wohl eher hin? Denke dabei ruhig einmal an dem typischen Hofhund auf dem Land. Zwinger und Wohnung muss einander auch nicht ausschließen. Kannst du deine Haustür offen lassen oder hast vielleicht sogar eine Tierklappe, kannst du deinen Hund ja wirklich einmal entscheiden lassen.

Was gehört in einen Hundezwinger?

Oberstes Gebot: Ausreichend Platz, also gerade nicht das Klischee vom kleinen Käfig. Neben dem eigentlichen Zwinger-Käfig muss unbedingt ein kleiner Garten oder ein eingezäunter Hof für deinen Hund zur Verfügung stehen. Ein vollkommen von der Außenwelt abgeschnittener Hundezwinger ist eine Qual für den Hund und sollte daher vermieden werden. Erinnert diese Isolation nicht ein wenig an eine verriegelte Wohnung? Klar: In der Stadt ist meist auch der Außenplatz eingeschränkt.

Hast du einen geeigneten Platz für den Hundezwinger gefunden, geht es an die Einrichtung. Neben frischem Wasser und Futter solltest du einige Lieblingsspielzeuge deines Hundes in den Zwinger legen. Ein kleiner Brunnen ist eine gute Möglichkeit, deinem Vierbeiner Zugang zu frischem Wasser zu ermöglichen.

Den Schlafplatz kannst du mit alten Decken ausstatten. Auch ein gebrauchtes Sofa kann im Zwinger Platz finden; du solltest es jedoch vor Feuchtigkeit schützen. Achte generell darauf, dass der Zwinger witterungsgeschützt ist, damit dein Hund nicht krank wird. Eine Rückzugsmöglichkeit gehört ebenfalls zu einem angenehmen Lebensraum.

Ein abwechslungsreicher Hundezwinger

Damit deinem Hund in seinem Zwinger nicht langweilig wird, kannst du verschiedene Bereiche bauen. Neben dem Außenbereich (Garten oder Hof) solltest du einen (überdachten) Schlafplatz und einen Futterplatz einrichten. Auch den restlichen Zwinger kannst du mit Decken und Spielzeugen so herrichten, dass dein Hund immer eine Ablenkung findet. Ein großer Knochen sorgt für Beschäftigung und lässt deinen Vierbeiner den Hundezwinger lieben.

Noch besser ist natürlich ein Zwinger, der deinem Hund den Kontakt zu anderen Hunden ermöglicht. Solche Gehege finden sich in vielen Städten und sind vor allem für friedfertige Hunde geeignet. Geräumige Zwinger sind eine gute Sache. Doch dein Hund wird sich am wohlsten fühlen, wenn er die Möglichkeit hat, Kontakt zu anderen Hunden und Rudelmitgliedern herzustellen.

Checkliste für gute Hundezwinger

  • Ausreichend Platz
  • Zugängliche Auslaufstelle (Garten oder Hof)
  • Frisches Wasser und Futter
  • Spielzeuge
  • Überdachter Schlafplatz
  • Witterungsschutz
  • Rückzugsmöglichkeit
  • Decken und Spielzeuge
  • Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Ideal: Kontakt zu anderen Hunden

Die Tierschutz-Hundeverordnung über Zwinger (§6)

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.

(2) In einem Zwinger muss

dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe cm Min. Bodenfläche
bis 50 6 m²
über 50 bis 65 8 m²
über 65 10 m²

für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,

die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.

(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.

(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.

(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.

(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

Quelle des Paragraphen: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 13.03.2014 (Hervorhebungen von mydog365)

8 Kommentare

  1. Der Hund ist ein Tier mit einem ausgeprägtem Sozialverhalten, ähnlich dem der Menschen. Er ist kein Einzelgänger. Selbst die Wölfe leben in einer Familie und verlassen diese nur, um sich einen Lebenspartner zu suchen. Auf keinen Fall sollte deshalb ein Hund isoliert von seinen Besitzern leben.

  2. Wie naiv und intolerant muss man sein, dass man diesen Artikel ließt, welcher durchaus nett und inhaltlich gut geschrieben ist, und anschließend daraus schließt, dass der hund nur im Zwinger gehalten wird (“isoliert vom Besitzer“)?

    Es ist vollkommen klar, dass der Hund bei seinem Rudel sein möchte nur Stelle ich mir das bei den meisten Berufsgruppen schwer vor. Ein Lehrer der seinen Hund ins Klassenzimmer mitnimmt. Ein Anwalt den Hund ins Gericht mitnimmt?
    Oder dürfen nur Arbeitslose, geringfügig angestellte hunde besitzen?

    Ein Hund der im meist offenen Zwinger zum Garten inkl. Hausaufenthalte mit spaziergängen lebt hat wohl ein deutlich besseres und glücklicheres Leben als ein vermenschlichter Wohnungshund der von seinem Besitzer Schuhe und ein T-Shirt angezogen bekommt und die KM nur im Auto runter spult. Auch wenn er die besten Leckerli bekommt dass ist kein Leben für einen hund. Der hund gehört im besten fall in die natur mit seinem besitzer und das so oft wie möglich.

  3. Genau sowas habe ich jetzt als Nachbar. Der hat jetzt einen Hundezwinger! Mit einem Schäferhund und einen Labrador!
    Den ganzen Tag sind sie an jaulen und am jammern.
    Wie lange muss ich das jetzt dulden?

    Lange mache ich das nicht mehr mit!

    • hallo.hast du damals was unternommen?ich hab hier dasselbe problem.ein Labrador,der direkt an unserem Garten seinen viel zu kleinen Zwinger hat und von morgens 6 ..00 rund um die Uhr am bellen ist.trotz riesigem Grundstück hat der arme Kerl keinen Zugang dazu 7nd sein jugendlicher Besitzer geht,wenn überhaupt ,einmal am Tag mit ihm raus😞

  4. Der Hund ist ein Rudeltier uns liebt sein Rudel. Er braucht Kontakt zu Artgenossen. Wenn dem Hund all das ermöglicht wird, kann man seinem Hund für wenige Stunden einen Zwinger zumuten. Mir fehlt im Gesetzt die Zeitangaben, wie lange ein Hund im Zwinger überhaupt gehalten werden darf. Neues Gesetzt sagt: Man soll 2x am Tag mit dem Hund Gassi gehen.
    Und wie ist es dann bei Hunden die die ganze Nacht und dann bis Mittag im Zwinger sind? Er macht sein Geschäft im Zwinger und legt sich womöglich dort hinein. Was ist mit Schatten an heißen Tagen und genügend Wasser? Wenn jemanden 8 Std. arbeitet plus An und Abfahrt von der Arbeitsstelle, bekommt der Hund nicht genügend Auslauf. In Wohnungen ebenfalls. Zwingerhaltung fü 8 -12 Std, sollten verboten werden. Ebenso bei Haus/Wohnungen. Mir fehlt das im Gesetzt. Kann man es Kontrollieren? Zwingerhund eher als Wohnungshunde, es sei denn der Hund bellt so massiv oder die Nachbarn wissen darum. Dann sollte man den Tierschutz herbestellen. Ist meine Meinung. Wir haben eine Golden Retriever Hündin die mit uns im Haus lebt. Sie kommt auch überall mit hin. Wir buchen Urlaub nach Hund. Sie hat hier einen Garten zur Not, denn wir gehen mit ihr jeden Tag bis zu 5 Std. raus, Schwimmen…….. Wir fahren auch zu Hundestränden, dann ist sie fast den ganzen Tag mit uns am Strand. Futter nehmen wir mit. Sie kann mit anderen Hunden spielen, spielt gerne mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. So sollte es sein. Sozialer Kontakt ist wichtig. Aber gesetzlich sollte dieser Punkt zum Wohle des Hundes stehen. (Dauer von Stunden in Zwingern und Häusern/Wohnungen.
    Meine Hündin ist mittlerweile 16 jahre und 4 Monate alt und noch top fit. Warum wohl???

  5. @Sabine Runge

    Also dürfen nur Arbeitslose und Menschen die ihre Hunde mit auf Arbeit nehmen dürfen bzw Geringbeschäftigte Hunde besitzen?

    Das dass Tier über die Arbeitszeit im Zwinger gehalten wird ist absolut kein Problem. Diese Verweichlichung von Tieren die hier immer getrieben wird ist absolut schrecklich. Ob der Hund jetzt die paar Stundek am Tag im Zwinger verbringt oder im Büro in seiner kleinen Box sitzen muss ist wohl mehr als ein Unterschied. Auf Arbeit finden die Leute sowieso nicht die Zeit mit dem Tier aller zwei Stunden nach draußen zu gehen.
    Auch ist es völliger Schwachsinn das sich die Tiere dann in ihre eigenen Hinterlassenschaften legen würden.
    Wenn ich meinen Hund in der Wohnung lasse wenn ich arbeiten gehe ist das nichts anderes und ich würde sogar meinen noch belastender für das Tier als in einem guten Zwinger.
    Und genau dort fängt das Problem an. Sie zeigen hier auf die Leute mit dem Finger die ihr Tier in einen Zwinger stecken wenn diese Arbeiten gehen (ist ja auch noch lange keine Zwingerhaltung nur deswegen) und verurteilen diese Leute aber denken gar nicht dran was mit den ganzen Hunden zb in der Stadt ist die in viel zu kleinen Wohnungen gehalten werden. Das interessiert Sie nämlich kein Stück.
    Tierschutz ist richtig und wichtig und eine reine Zwingerhaltung sollte nicht sein.

  6. In meiner Nachtbarschaft ist ein Hund den ganzen Tag eingesperrt, der Besitzer kommt am Tag nur um ihn zu füttern und verschwindet danach wieder…die arme Fellnase jault dann über den Tag und vorallem Abends stets. Ich würde ihm gerne Helfen, doch weiß leider nicht an wen ich mich da wenden kann. Das Veterinäramt war schon mal da, doch passiert ist da trotzdem nicht😪 habt ihr ggf eine Rat für mich?

    • vergiss es…lt Tierschutzgesetz reicht es,sich zweimal am Tag zu kümmern….da hilft wohl nur Anzeige wegen Ruhestörung,dass dercarmenbfellnase geholfen wird

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