Tierarztkosten – wer legt fest, was wie teuer ist?

Was kostet was beim Tierarzt?

Sicher ist dein Hund für dich auch mehr als nur ein Haustier. Er ist treuer Begleiter, bester Freund und Trostspender. Sein Leid ist auch unser Leid. So sehr du dich auch bemühst, deinen Hund zu beschützen, manchmal kannst du es nicht verhindern: Er wird krank.

Vielleicht handelt es sich um eine Krankheit, die schnell therapiert werden kann wie Flohbefall oder ein Zeckenbiss. Vielleicht leidet er aber auch an einer rassetypischen Krankheit, die eine Operation erfordert. Sicher stimmst du einer Behandlung sofort zu, wenn diese ihm hilft. Geht es ihm besser, geht es auch dir wieder besser.

Weniger erfreulich sind anschließend häufig die Tierarztkosten, die dich erwarten. Wir wollen dir helfen, herauszufinden, wie diese Kosten zustande kommen.

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Gebührenordnung für Tierärzte

Seit 1990 existiert eine von der Bundesregierung festgelegte Gebührenordnung für Tierärzte. Damit sind diese verpflichtet, sich an die festgelegten Kosten für die einzelnen Behandlungen zu halten. Auch andere Vergütungen für ihre Tätigkeit wie Entschädigungen, Barauslagen sowie Entgelte für Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sind darin festgelegt. In dieser Gebührenordnung ist der einfache Satz aufgeführt, Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten.

Abweichungen von der Gebührenordnung

Du solltest beachten, dass es hier einige Ausnahmeregelungen gibt:

Die Gebühr kann bis auf das Dreifache erhöht werden! Dies ist abhängig von den besonderen Umständen des einzelnen Falles (Schwierigkeit der Leistungen, Zeitaufwand, Wert der Tiere, örtliche Verhältnisse). Aber: Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme. Wenn dir dein Tierarzt im begründeten Einzelfall vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung vorlegt, kann sogar das Dreifache des Satzes überschritten werden.

Den einfachen Satz musst du entweder zahlen, wenn du aufgrund einer Anordnung einer öffentlichen Behörde zum Tierarzt gehst oder wenn dein Hund dem Staat dient, beispielsweise als Polizeihund.

Dauert die Behandlung besonders lange oder treten Schwierigkeiten auf, kann dein Tierarzt auch eine höhere Gebühr berechnen. Sie beläuft sich auf das doppelte der einfachen Gebühr.

Wichtig ist auch, dass dein Tierarzt keine Leistungen doppelt berechnen darf. Ist also eine Leistung bereits Teil einer anderen, darf diese nicht noch einmal in der Rechnung auftauchen.

Wenn du keine Möglichkeit hast, mit deinem Hund zum Tierarzt zu fahren, er aber dringend behandelt werden muss, dann kann dein Tierarzt auch zu dir nach Hause kommen. Dabei berechnet er ein Wegegeld von 2,30 Euro je Doppelkilometer bei Tag, mindestens jedoch 8,60 Euro. Bei Nacht, an Feiertagen und Wochenenden erhöhen sich die Gebühren auch 3,40 Euro je Doppelkilometer und mindestens 11, 40 Euro.

Steht demnächst wieder ein Tierarztbesuch an? Dann kannst du dich nun vorher schon über Kosten informieren, die auf dich zukommen. Oder vielleicht hast du die Rechnung deines letzten Tierarztbesuches schon vorliegen? Dann kann dir die Gebührentabelle dabei helfen, die Rechnung nachzuvollziehen.

Aufgebaut ist die Gebührenordnung nach dem Baukasten-Prinzip. Das heißt: Es gibt keinen festgelegten Preis für eine bestimmte Behandlung. Die einzelnen notwendigen Schritte müssen kombiniert und eine Gesamtsumme gebildet werden. Ein Hund kann vielleicht ohne eine Vollnarkose behandelt werden. Ein anderer Hund mit den gleichen Symptomen ist jedoch so unruhig, dass diese nötig ist. Unterm Strich zahlt man also nur die Leistungen, die wirklich erbracht wurden.

Du willst wissen, wie teuer eine Untersuchung deines Hundes ist? Dann schau in unsere Übersicht zu Tierarztkosten bei Hunden!

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