Wann muss der Vermieter den Hund erlauben?

Wann muss der Vermieter den Hund in der Wohnung erlauben?

Hunde in der Wohnung brauchen meistens eine Zustimmung des Vermieters. Sie gehören in der Regel nicht zu den erlaubnisfreien Kleintieren. Einige Urteile sehen das bei sehr kleinen Hunden anders (Landgericht Düsseldorf, 24 S 90/93, Landgericht Kassel, 1 S 503/96). Das sind aber Ausnahmen.

Wenn du einen Hund hast oder anschaffen willst, solltest du beim Abschluss eines Mietvertrages fragen, ob die Hundehaltung erlaubt ist. Idealerweise hältst du das dann auch im Vertrag fest. Allerdings ergibt es sich manchmal erst während der Mietzeit, dass du gerne einen Hund in deiner Wohnung hättest. Dann ist es wichtig, was im Mietvertrag steht.

Hunde in der Wohnung: Regelungen im Mietvertrag

Für Mieter mit Hundewunsch ist es günstig, wenn eine Tierhaltung im Mietvertrag generell erlaubt ist. Dann besteht für die Hundehaltung keine Genehmigungspflicht. Jedoch kann auch ein pauschales Verbot sämtlicher Haustiere in der Wohnung vorteilhaft sein. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter über Gebühr und wird dadurch unwirksam. Einen Hund darf der Vermieter dann untersagen, wenn er konkrete Beeinträchtigungen durch das Tier erwarten kann.

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Gibt es im Vertrag keine Klauseln zu Hunden, bedeutet das nicht automatisch, dass sie erlaubt sind! Ein Hund in der Wohnung zählt nur dann als vertragsgemäßer Gebrauch, wenn er die Nachbarn nicht beeinträchtigt. Das ist ganz nach der Maxime: Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit eines anderen beginnt. Der Mieter braucht daher in solchen Fällen die Zustimmung des Vermieters.

Wenn der Mietvertrag ein Verbot für Hunde in der Wohnung festlegt, kommt es darauf an, ob die Klausel nur im Formulartext steht oder individuell verabredet wurde. Regelungen, die formularmäßig erfolgen, sind laut BGB unwirksam, wenn sie den Unterzeichner ungerechtfertigt benachteiligen. Das gilt seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch für Hunde in der Wohnung (BGH 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Dieses Urteil erhöht die Chancen auf eine notfalls einklagbare Zustimmung des Vermieters. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an.

Wurde das Hundeverbot im Vertrag individuell vereinbart, bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, etwas dagegen zu tun.

Zustimmungspflicht für Hunde in der Wohnung

Der Vermieter muss einem Hund in der Wohnung dann zustimmen, wenn der Mieter ihn absolut und objektiv benötigt. Eine Pflicht zur Zustimmung besteht daher bei einem Blindenhund. Für einen Wachhund gilt diese Pflicht nur, wenn er bei einsamer Ortslage notwendig wird. Wenn psychisch oder chronisch kranke Kinder einen Hund als Gefährten benötigen, kann dieses auch zur Erlaubnis führen. Allerdings darf es dann keine Ablehnungsgründe geben. Zudem muss oft über Gutachten nachgewiesen werden, dass nur der Hund und keine andere Möglichkeit, den Kranken hilft.

Ablehnungsgründe für Hunde in der Wohnung

Verschiedene Gerichte haben bereits über Gründe entschieden, die es Vermietern erlauben, den Hund in der Wohnung zu verbieten.

Dazu zählen besondere Situationen, die sich aus den Belästigungen durch Geräusche, Gerüche und Tierhaare ergeben. Auch eine bereits bestehende Hundeallergie bei Nachbarn ist ein Verbotsgrund. Die Hunderasse kann ebenfalls ausschlaggebend sein. „Kampfhunde“, also die Listenhunde des jeweiligen Bundeslandes, können generell abgelehnt werden. Das Gleiche gilt für große Tiere in kleinen Wohnungen, mehr als zwei Hunde oder häufig bellende Tiere. Stellt sich eine dieser Situationen erst im Nachhinein heraus, kann der Vermieter die Erlaubnis wirksam widerrufen.

Sind schon Hunde im Mietshaus, spricht die Gleichbehandlung für eine Genehmigung. Allerdings braucht der Vermieter das nicht unbedingt zu beachten (Landgericht Köln, 6 S 269/09). Zudem gilt: Ist ein Hund erlaubt, sind es nicht unbedingt mehrere! Es ist schließlich ein Unterschied, ob man einen Hund hält oder ein ganzes Rudel.

Argumente, die den Vermieter überzeugen

Manchmal ist ein Vermieter nur generell abgeneigt und hat keine unmittelbaren Gründe. Vielleicht hat er nur Horrorgeschichten mit Problemhunden gehört. Verständlich, dass er dann zurückhaltend ist! Den Stress will er sich nicht antun. Der richtige Ansatz ist daher: Mach ihm klar, dass all dies gar nicht passieren kann.

Machst du wichtige Gründe für deinen Hund gültig, kann der Vermieter ihn dir auch in seiner Wohnung nicht verbieten. Je mehr gute Argumente du vorbringst, desto besser. Dazu zählen die Umgänglichkeit des gewünschten Hundes, das friedliche Wesen der Hunderasse und eigene Erfahrungen bei der Hundeerziehung. Ein definitives Plus ist es auch, wenn eine ständige Aufsicht für den Hund gegeben und längeres Bellen ausgeschlossen ist. Kurzes Bellen gehört hingegen zu den gerichtlich anerkannten Eigenschaften von Hunden, die unvermeidbar sind. Bei einem Hundewunsch kann es außerdem helfen, dich gegen mögliche Schäden im Voraus abzusichern und deine Kompetenz mit dem Hund zu belegen.

Einige Vorschläge, wie du dies tun kannst, findest du in unserem Artikel über die Wohnungssuche mit Hund.

11 Kommentare

  1. Wir wünschen uns schon lange einen Vierbeinigen Familienzuwachs.
    Im Mietvertrag sind Haustiere verboten. Jedoch haben die Vermieter (welche mit im Haus wohnen) selbst einen Hund. Welcher auch den ganzen Tag bei dem kleinsten geräusch anfängt zu bellen. Ist das rechtens?

  2. Für uns wäre ein Hund sehr gut, nur scheint er verboten zu sein.
    Wir leben in einer Mietwohnung mit anderen Mietern, vom Vermieter der Wohnung ist kein nein zu hören.
    Unsere Vermieter haben gesagt das Hunde generell im Haus verboten sind, eine hat einen Hund und ist Eigentümerin. Es gab eine Abstimmung ob alle damit einverstanden sind, es haben 2 dagegen gesprochen.
    Es wäre ein sozusagen Therapiehund, da Mutter, Vater und ich an Depression leiden. Papa und mich hat es nicht so schlimm erwischt, trotztem ist es nicht leicht.Ich bin 16 und werde noch 17.
    Ich gehe nicht so gerne spazieren aber mit einem Hund schon, es würde uns helfen. Zumindest glaube ich dass. Wir wollten uns einen Klein bis mittelgroßen Hund holen.
    Vielleicht wisst ihr mehr.
    Mit Freundlichen Grüßen
    Sonja A.

  3. Ich habe null Verständnis dafür, dass der Vermieter da auch nur ansatzweise ein Mitspracherecht hat solange es noch keine Probleme gegeben hat. Er hat Anspruch darauf, dass die Miete pünktlich gezahlt wird, mit seiner Wohnung anständig umgegangen wird und dass der Hausfrieden gewahrt bleibt damit ihm nicht die anderen Mieter laufen gehen und das wars.

  4. jetzt seit mal konkret….
    das Haus, in dem Ihr wohnt gehört nicht Euch!
    Alle Nachbarn neben, unter und über Euch , haben das selbe Recht, wie Ihr!!!
    Auch wenn Ihr neben, unter und über Euch einen Hund erlauben würdet, ist es nicht Euer eigenes Recht, deswegen!
    Jeder Mieter leiht sich seine Wohnung gegen Gebühr!!
    Und sei es ein einzelner Nachbar, der sich gestört fühlt, ist alles und jede Anfrage in Frage!!
    Es sollte ein Hund im EG einziehen!
    Jedoch fühlte sich der Nachbar im fünften Stock davon belästigt!!!?
    Und jetzt???? Soll der Vermieter allgemein, wegen dem EG , nun immer Hunde erlauben?
    Oder soll er, wegen dem fünften Stock nun alle Hunde verbieten????
    Der Vermieter kann von Anfang an Hunde erlauben!
    Aber es folgen Beschwerden, wie Hundehaare und Lärmbelästigung oder Angst!!
    Jeder Mieter, der dort einzieht, weis von Hunden und wird sich trotzdem beschweren!!!!
    Es ist genau deswegen angesagt, von Haus aus, Hunde zu verbieten…..
    Nicht weil der Hund Sorgen macht, sondern die Halter und die Nachbarn!!
    Ein TherapieHund oder BlindenHund ist ein nötiger Einzelfall……
    Und dann wird jeder andere auch auf einen Einzelfall bestehen!!
    In der Praxis ist es ganz klar, sämtliche Störungen für alle zu vermeiden!
    In der Praxis wird aus einem KleinHund plötzlich ein Kampfhund?
    Aus einer Stunde Gebell, wird ein halber Tag!
    Sei ein Hund noch so nett und hilfreich….
    sei der Hundebesitzer noch so nett und verantwortlich…..
    es wird immer Mieter geben, die sich dafür oder dagegen, beim Vermieter, beschweren!!
    letztens hatte ein Mieter einen großen Sonnenschirm auf seinem Balkon!!
    Prombt fühlte sich ein Nachbar durch die Farbe davon gestört???????
    Und auch ein Hund kann brav und ruhig sein, aber die falsche Farbe haben!?
    Also reißt Euch zusammen!!
    Ihr seit gemeinsam verantwortlich!!
    Und genau für das, weil Ihr es gemeinsam nicht schafft,
    dafür gibt es Regeln und Verträge!!!!
    Ich liebe Hunde, aber nicht unbedingt ihre Besitzer!!

  5. Und wenn man einen Garten von 700 Quadratmetern hat und möchte einen dritten Hund … man sich mit den Nachbarn super versteht , die rechts einen Hund haben , die Links zwei Pferde … die Vermieterin selber hier gewohnt hat , zwei Pferde , einen Esel und zwei Hunde hatte und trotzdem „nein“ zum dritten Hund sagt …. der dritte Hund aber ausgebildet werden soll als diab Hund für die 13 jährige Tochter … was ist in diesem Fall zu tun … da fehlt mir jegliches Verständnis für ein „nein“ vom Vermieter ?

  6. Hallo an alle!

    Seit 2 Jahren haben wir eine neue Vermieter. Jetzt will er verbieten das wir ein Hund haben. Das geht gar nicht, Sie ist wie Familienmitglied!! Oder sollen wir ausziehen. Wir haben sie seit 15 Jahren, damals mit Hund hier eingezogen mit eine mündliche Erlaubnis.
    Darf er das?
    Danke für euere Antworten

  7. Nach 2 Schlaganfällen in 2002 + 2015 wurde mir vom Hauswirt, seiner Meinung nach -einmalig die Hundehaltung bezüglich Mobolisierung erlaubt, Das Tier war für mich ein Therapiehund wurde dadurch gleichzeitig ein Famiienmitglied. Wegen der Sommer Saison auf unseren Campingplatz in unserem Wohnwagendomiziel sind wir mit unserem Hund jedes. Jahr 6 Monate außerhalb unserer Wohnung (Wohzeit in diesem Haus seit 1980) die Restzeit sozusagen in unserem Sommerdomiziel Wohnwagen-Campingplatz. Durch den Hund (für mich Therapiehund) habe ich meine Depressionen bedingt durch die Schlagsánfälle besser in den Griff bekommen. Das Tier wurde für mich ein Therapiehund, der ist leider dieses Jahr verstorben. Der Hauswirt erlaubt mir jetzt keinen Ersatzhund mehr halten zu dürfen. er beruft sich dabei auf die einmalige Erlaubnis und eine allgemeine Rundumschlag – Begründung, – könnte u.s.w. Meine Frage: Ist solches zulässig???

  8. „Sehr geehrte X,
    mit diesem Schreiben beziehen wir uns auf Ihren Wunsch der Hundehaltung. Die Eigentümer/ Vermieter widersprechen Ihrem Wunsch der Hundehaltung im X und begründen dies wie folgt.

    1. Für andere Mieter kann die Hundehaltung eine unzumutbare Belästigung (Spätdienst bzw. Nachtschicht) darstellen und ist somit nicht hinnehmbar.

    2. Eine Zusage seitens der Vermieter erzeugt auch bei anderen Bewohnern des Doppelhauses evtl. den Wunsch nach einer Tierhaltung und das ist nicht im Sinne eines vernünftigen Zusammenlebens, weil durch Begegnungen im Treppenhaus evtl. Aggressivitäten der
    Hunde und damit verbundenes Gebell derartige Unruhe erzeugt wird, dass sich Mietparteien evtl. zum Auszug genötigt sehen. Zurzeit haben wir ein gutes Mieter-Klientel, welches wir nicht aufgeben möchten.

    3. Auch evtl. „Hinterlassenschaften“ des Tieres möchten wir nicht dem Gebäudereiniger zumuten, da hierfür keine vertragliche Reinigungsleistung angefordert wurde.

    Wir bitten um Ihr Verständnis. Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

    Ich finde es einfach so schade und bin gerade sehr enttäuscht. Einerseits habe ich Verständnis für meine Vermieter, die sich sicherlich einfach denken, dass es einfacher ist und sie dann sicher sein können, dass es keinen stress wegen sowas gibt. Andererseits mag ich meine Wohnung sehr und bin zur Zeit nicht bereit umzuziehen um mir meinen Wunsch zu erfüllen und einen Hund zu halten.

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