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Schlagwort: Listenhunde/Kampfhunde

Kampfhunde oder Listenhunde wird im allgemeinen Sprachgebrauch nahezu identisch verwendet. Mit ihnen sind Hund gemeint, die als besonders gefährlich whargenommen werden. Im Fall der Listenhunde hat der Gesetzgeber dies so festgelegt, sie stehen auf der sogenannten Rassenliste und unterliegen bestimmten Einschränkungen und Anforderungen. Der Begriff Kampfhund ist hingegen irreführend: Kaum einer dieser Hunde wurde zum Kämpfen erzogen. Kampf- oder Listenhunde sind nur für eine geringe Zahl der tatsächlichen Beißunfälle verantwortlich. Die meisten Bisse gehen auf „zahme“ Hunderassen zurück (siehe Beißstatistik). Experten sind sich einig: Es liegt nicht am Hund, sondern am Halter.