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Fährst du in den Urlaub, dann darf dein Hund natürlich nicht fehlen! Aber ein wenig musst du planen. Bei den Einreisebestimmungen gibt es zwar Gemeinsamkeiten, aber die einzelnen Länder haben auch eigene Bestimmungen. Im Folgenden einige Dinge, die du beachten musst.
Allgemeines zu den Chips und zum Impfen
Ist ein Land der EU das Urlaubsziel, so braucht Dein Hund einen Chip (ISO-Norm 11784 oder 11785). Seit dem 04. Juli 2011 braucht er einen Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung). Das Ziel ist hier die eindeutige Identifizierung und Zuordnung deines Hundes.
Im Anschluss sind eine Tollwutimpfung und die Eintragung im Heimtierausweis nötig. Auf der Reise ist der blaue Heimtierausweis mitzuführen. Darin sollte stehen, dass dein Hund nicht nur gegen Tollwut geimpft ist, sondern auch dass die Erstimpfung auch mindestens 21 Tage zurückliegt. Denke also rechtzeitig an die Erstimpfung! Eine Auffrischung wirkt hingegen sofort und benötigt keine Wartezeit. Für diese Impfung muss ein Welpe mindestens 3 Monate alt sein – in die meisten Länder kann ein jüngerer Hund überhaupt nicht einreisen.
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Denke auch daran, nicht nur auf dein Zielland zu achten. Du musst ebenfalls die Einreisebestimmungen der Durchreise-Länder beachten!
Einreisebestimmungen für Hunde in einzelne Länder
Zusätzlich zu diesen generellen Vorschriften haben einige Länder weitere erlassen. Eine Auswahl einiger Länder und ihrer besonderen Einreisebestimmungen. Detailliertere Informationen bekommst du, wenn du auf das Bild klickst!
Dänemark
Nach Dänemark dürfen 13 Tierrassen, die nach dem 17. März 2011 angeschafft wurden, nicht einreisen. Sie gelten als gefährlich. Nach Färöer und Grönland darfst du mit Hunden grundsätzlich nicht. (Ausführliche Einreisebestimmungen für Dänemark)
Deutschland
Frankreich
Nach Frankreich dürfen Kampfhunde der ersten Kategorie nicht einreisen. Dazu zählen alle Rassehunde, die dem Staffordshire Terrier, dem American Staffordshire Terrier (allgemein „Pitbulls“), dem Mastiff („Boerbulls“) oder dem Tosa entsprechen oder vergleichbar sind. Für alle Hunde gilt eine Leinenpflicht und sie müssen von einem erwachsenen Menschen begleitet werden.
Großbritannien
Lange Zeit war es fast unmöglich, überhaupt einen Hund mit nach Großbritannien zu nehmen. Nach wie vor gelten hier strenge Regeln, da Großbritannien darum kämpft, seinen tollwutfreien Status behalten zu dürfen. Neben den Grundvoraussetzungen musst du hier eine Bandwurmbehandlung durchführen lassen. Achte darauf, dass diese auch in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird! Bei der Reise nach Großbritannien musst du zudem festgelegte „Pet Travel Routes“ (englischsprachige Liste) benutzen.
Italien
Hunde unter 3 Monate dürfen einreisen, brauchen aber einen Nachweis wie in Belgien und zudem einen weiteren, dass er nicht mit wilden Tieren in Kontakt war, die zu einer Tollwut-Infektion führen könnten. Bei einer Autofahrt brauchst du eine stabile Trennwand zum hinteren Fahrzeugraum, sobald du mehrere Hunde mitnimmst.
Kroatien
Niederlande
Hunde unter 3 Monate dürfen einreisen, wenn ein Tierarzt bestätigt, dass sie nur am Ort ihrer Geburt gehalten wurden und nicht durch wilde Tiere mit Tollwut angesteckt worden sein können. Die „Regeling aggressive dieren“ (Regelung aggressiver Tiere) wurde 2009 abgeschafft – es sind daher alle Hunderassen erlaubt. Auch an den meisten Stränden, aber mit Leinenpflicht.
Norwegen
Österreich
Hunde unter 3 Monate dürfen mit den gleichen Voraussetzungen wir in den Niederlanden mitgenommen werden. Alternativ reicht es, wenn ihre Mutter sie begleitet und die Welpen noch von ihr abhängig sind. Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen zu Leinen- und Maulkorbpflicht.
Portugal
Die Einreise von Welpen unter 3 Monaten entsprechen der österreichischen Regelung. In Bussen, an Stränden und in Restaurants sind Hunde nicht gestattet.
Schweden
Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Das macht bei der Ein- und Rückreise aber keinen Unterschied. Die Schweiz ist nämlich ein gelistetes Drittland. Tollwutstatus und Bestimmungen entsprechen denen der EU. Kupierten Hunden ist die Einfuhr verboten – bei einem Aufenthalt unter 3 Monaten ist dies erlaubt. Verschiedene Kantone haben zudem Leinen- oder Maulkorbzwang eingeführt.
Spanien
Gefährliche Rassen unterliegen einer Maulkorbpflicht und weiteren Bestimmungen. Wichtig: In manchen Regionen musst du deinen Hund registrieren lassen, auch wenn du nur zum Urlaub da bist! Frage daher am besten vor der Reise in deinem Urlaubsort an. Welpen unter 3 Monaten dürfen auch nach Spanien mit, wenn ein Tierarzt Tollwutfreiheit bestätigt oder die Mutter ihre abhängigen Welpen begleitet.
Slowenien
Ungarn
USA
Türkei
Die Türkei, die nicht zur EU gehört, hat einen nicht zufriedenstellenden Tollwutstatus. Statt der Einreise könnte daher die Rückreise problematisch werden. Ein Urlaub mit Hund ist in der Türkei nicht ratsam: Die Einstellung gegenüber Hunden unterscheidet sich massiv von der deutschen. Bringe auch keine zugelaufenen Tiere mit. Bei Grenzkontrollen könnte es große Schwierigkeiten geben.